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Radweg-Projekt in Laatzen und Umgebung
Radwege und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Hinblick auf den neuen Markt an der Kronsbergstr./
Hildesheimer Str.
Bearbeitungsstand
(Erstellung, Änderungen, Ergänzungen):
20.12.2021 - Stadtverwaltung Laatzen sucht Lösung für Gehweg an der
Kronsbergstraße
⇒[ mehr ]
12.11.2021 - Erfolg: Einfahrt für Radfahrende an richtiger Stelle
⇒[ mehr ]
30.07.2018 - Erneute Anfrage zum Bebauungsplan
⇒[ mehr ]
25.06.2018 - Zufahrten für den Radverkehr geändert: ermöglicht linksseitigen Radverkehr
⇒[ mehr ]
15.03.2018 - Vorschläge des ADFC im Flächennutzungsplan, Dokumente, weitere Anfrage
der Stadtverwaltung ⇒[ mehr ]
22.01.2018 - Erstellung
Beschreibung des Radwegprojekts
Nach Informationen der Stadt Laatzen wird in der Südost-Ecke der Kreuzung Hildesheimer Str. und Kronsbergstr. auf dem Gelände eines ehemaligen Autohauses ein Markt eröffnet.
Informationen darüber sind über die Stadtverwaltung einsehbar unter:
(Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen 78. Änderung für den Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 12 “Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstr.“, OT Laatzen):
https://cms.laatzen.de/session/buergerinfo/getfile.php?id=25362&type=do&
Auswirkungen auf den Radverkehr sind in dieser Unterlage nicht beschrieben.
Radverkehr wird überhaupt nicht erwähnt.
Allgemeine Informationen zu den hier angesprochenen Straßen
Die Kronsbergstr. ist eine Landesstraße und unterliegt damit dem Baulastträger Land Niedersachsen.
Die weiterführende Hildesheimer Str. in Richtung Hannover ist ebenfalls eine Landesstraße.
Die Hildesheimer Str. von Süden kommend (zusammen mit der Erich-Panitz-Str.) ist eine Kreisstraße
und unterliegt damit dem Baulastträger Region Hannover.
Die westliche Kronsbergstr.
Die westliche Kronsbergstr. umfasst den Teil der Kronsbergstr. von der Karlsruher Str.
bis zur Hildesheimer Str.
Die Straße ist hier pro Fahrtrichtung einspurig.
Die Straßenbreite ist gefühlt eher schmal.
Schwerlastverkehr ist vorhanden.
Die Straße hat je Fahrbahnseite eine Bushaltestelle (Linien 340/ 341).
Durch die Gefäll-/ Steigungsstrecke mit einer leichten Kuppe (Brücke über die DB) ist der Bereich
nur bedingt übersichtlich.
Die Kfz-Verkehrsdichte ist in der Anlage VEP_2015-097 (Entwurf) des Verkehrsentwicklungsplans
(VEP) von 2015 mit 5500 Kfz in 24 Stunden angegeben.
Eine Anzahl von Radfahrern in einem Zeitrahmen ist nicht vorhanden.
Radverkehrsanlage auf der nördlichen Seite der westlichen Kronsbergstr.
Die nördliche Seite der westlichen Kronsbergstr. ist die mit den Zugängen
(niederführende Treppen) zum Bahnhof Hannover Messe/ Laatzen.
Die Radverkehrsanlage dort besteht – beginnend von der Karlsruher Str. - aus:
-
einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg (im Sprachgebrauch der StVO: “anderer Radweg“), auf den
-
ein Gehweg folgt (Bereich Bushaltestelle und Zugänge zum Bahnhof) –
ein Radweg ist weder durch einen anderen Belag/ andere Pflasterung noch durch eine Trennlinie
erkennbar. Eine Abfahrmöglichkeit auf die Fahrbahn ist nicht vorhanden (und wäre auch
mit Gefahren verbunden und abzusichern). Auf diesen Gehweg folgt wieder
-
ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg.
Auf der nördlichen Seite der westlichen Kronsbergstr. ist (in Richtung Hildesheimer Str.)
ein Gefälle vorhanden.
Die südliche Seite der westlichen Kronsbergstr.
Die südliche Seite der westlichen Kronsbergstr. ist die mit der Zufahrt zum Parkplatz/
Parkdeck des ehemaligen Autohauses. Im weiteren Verlauf sind noch Einfahrten zu gewerblichen
Betrieben vorhanden.
Eine Radfahranlage ist nicht vorhanden.
Die südliche Seite der westlichen Kronsbergstr. beinhaltet eine Steigungsstrecke.
Das Überholen von Radfahrern (auf der Fahrbahn) durch Kfz ist unter Einhaltung des
Sicherheitsabstands bei Gegenverkehr eher nicht möglich.
Der Gehweg ist bis zur Bahnüberführung relativ breit.
Radfahrer (auf der Fahrbahn, es ist kein Radweg vorhanden) berichten, dass sie von Autofahrern
schon angehupt belehrt werden, den Gehweg (als vermeintlichen Radweg) zu benutzen.
Eine Querung der westlichen Kronsbergstr. für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der
vorgenannten Einfahrten ist schon eher etwas für geübte Verkehrsteilnehmer.
Anmerkungen und Vorschläge des ADFC
-
Fahrradabstellmöglichkeiten am Markt im Bereich Südostecke Hildesheimer Str./
Kronsbergstr.
Der einzurichtende Markt soll Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Südostecke Hildesheimer Str./
Kronsbergstr. aufstellen.
Fahrradabstellmöglichkeiten sollen nicht im Bereich des vorhanden Parkdecks/ Parkplatzes erstellt
werden bzw. nicht vorhanden sein:
Damit soll verhindert werden, dass Radfahrer die Kronsbergstr. im Bereich des Parkdecks/
Parkplatzes überqueren (s.6.); sondern den mit LSA gesicherten Überweg an der Hildesheimer Str.
(schiebend, da in diesem Fall “linke Seite”) benutzen.
Von der Stadtverwaltung wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass das Parkdeck/ der Parkplatz mit der Einrichtung des Marktes geschlossen wird.
-
Nördliche Seite der westlichen Kronsbergstr.
An den Stellen, wo der “andere Radweg“ in einen Gehweg übergeht, soll ein Schild
“Gehweg für Radfahrer frei“ aufgestellt werden. Damit wird das Radfahren auf diesem Gehweg erlaubt.
-
Südliche Seite der westlichen Kronsbergstr.
Der Gehweg auf der südlichen Seite der westlichen Kronsbergstr. soll ein Schild
“Gehweg für Radfahrer frei“ erhalten.
Damit wird es Radfahrern ermöglicht, die nicht auf der Fahrbahn fahren möchten, alternativ den
Gehweg zu benutzen.
-
Fahrrad-Piktogramme auf die Fahrbahn aufbringen
Die westliche Kronsbergstr. enthält keine benutzungspflichtigen Radwege.
Der Radfahrer darf die Fahrbahn benutzen.
Um die Aufmerksamkeit von Autofahrern und die Akzeptanz von Radfahrern zu erhöhen, sollen
Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht werden.
Für Radschutzspuren ist die Fahrbahn zu schmal, sie würden wohl dauernd durch Kfz mitbenutzt.
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Vorschläge des ADFC im Flächennutzungsplan, Dokumente und weitere Anfrage der Stadtverwaltung
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstr.",
OT Laatzen)
(Stellungnahme des ADFC)
15.03.2018 -
Die Vorschläge des ADFC wurden in die Dokumente des Flächennutzungsplan,
Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Versorgungsbereich Alt-Laatzen
Kronsbergstr., OT Laatzen" aufgenommen, kommentiert und ausgewertet.
Anlage_2_FNP78 ⇒[ lesen ] |
Anlage_3_ FNP78, Seite 5, Nummer 16, ⇒[ lesen ]
Dazu hat es eine Anfrage der Stadtverwaltung zu einer Stellungnahme der
ADFC-Ortsgruppe gegeben.
Die ADFC-Ortsgruppe stellt hierzu fest:
positiv ist hervorzuheben, dass die Anregungen der ADFC-Ortsgruppe Laatzen in
die Dokumente übernommen wurden und die Absicht vorhanden ist,
dass für die Situation für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des neuen
Marktes Kronsbergstr., Ecke Hildesheimer Str. Verbesserungen vorgenommen
werden sollen.
Konkret ist immerhin festgelegt, dass ein 1 Meter breiter Streifen entlang der
Kronsbergstr. vom Vorhabengrundstück der öffentlichen Verkehrsfläche
zugeordnet wird. Das wird so interpretiert, dass dies dem Gehweg zugeordnet wird
– bzw. einer Kombination eines Weges für Fußgänger und Radfahrer.
Aber sonst ist es eben nur eine Absichtserklärung - mit der eine Vielzahl von
Interpretationen möglich ist.
Eine Gefahrenstelle – nämlich die Grundstücksein-/ ausfahrt von der
Kronsbergstr. (ca. 50 m östlich von der Kreuzung Hildesheimer Str.) -
ist wohl erkannt, bleibt aber konkret unberücksichtigt.
Um Rückstaus direkt an der Kreuzung Hildesheimer Str./ Kronsbergstr.
durch Anlieferung bzw. Parken am Markt zu vermeiden und auch um die
vorhandenen Parkplätze zu nutzen, kann auf diese Grundstücksein-/ ausfahrt
an der Kronsbergstr. wohl nicht verzichtet werden.
Sie stellt allerdings durch den ein-/ ausfahrenden Kfz-Verkehr –
gerade auch Zulieferung durch LKW -, der ja mit dem Verkehr auf der
Kronsbergstr. in „Konkurrenz“ (in Zugzwang) steht,
für die Fußgänger und Radfahrer ein Gefahrenpotential dar.
Weiterhin fehlt die Absicht, den Bereich des Marktes an der Hildesheimer Str.
als den Zugang für Radfahrer (mit Fahrradabstellmöglichkeiten) auszuweisen,
damit die Kronsbergstr. bevorzugt hier über den LSA-gesicherten
Geh-/ Radüberweg überquert wird und gar nicht erst im Bereich der o.g.
Grundstücksein-/ ausfahrt. Diese Absicht war bereits vor einiger Zeit mit der
Abteilung/ dem Team Stadtplanung besprochen worden.
Ein Flächennutzungsplan kann auch kein Plan sein, der im Detail die
erforderlichen Änderungen und Maßnahmen an Verkehrswegen beschreibt,
die durch den Flächennutzungsplan notwendig sind.
Einerseits wird aber der zugeordnete 1 Meter breite Streifen vom
Vorhabengrundstück zur öffentlichen Verkehrsfläche erwähnt,
aber andererseits bleiben die Zugangsmöglichkeit für Radfahrer und Fußgänger
im Bereich Kronsbergstr./ Ecke Hildesheimer Str. und die Grundstücksein-/
ausfahrt zu den Parkplätzen und zur Anlieferung als Gefahrenquelle unerwähnt.
Wenn die eine Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und
Radfahrer im Flächennutzungsplan aufgeführt ist, müssen auch weitere wichtige
Maßnahmen aufgeführt sein.
Diese dienen ja als Hinweise und Vorgaben zur Bearbeitung/ Verfolgung in
Nachfolgeprojekten mit den erforderlichen Änderungen und Maßnahmen an
Verkehrswegen.
Diese Nachfolgeprojekte müssten als solche sofort gestartet werden, damit
die erforderlichen Maßnahmen nicht erst dann ergriffen werden, wenn der
Markt schon in Betrieb genommen wurde.
Für die Nachfolgeprojekte bietet der ADFC seine Unterstützung und Mitarbeit an.
Polizeikommissariat Laatzen weist auf zusätzlich zu erwartenden Verkehr hin
-
In der Anlage "Anlage_3_ FNP78" wird unter Nummer 20. der Hinweis des
Polizeikommissariats Laatzen
"dass der zu erwartende Verkehr der Aldi-Besucher zu einer Erhöhung der
Verkehrsunfälle führen könnte"
kommentiert,
die verbindliche Bauleitplanung ist anzuhalten, dem Belang der
Ein- und Ausfahrten i.V.m. der Rad- und Fußgängerführung besondere Aufmerksamkeit
zu widmen.
Rückbau des Rechtsabbiegers geplant -
In derselben Anlage wird unter der Nummer 21. Region Hannover der Rückbau
des Rechtsabbiegers (Hildesheimer Str. in die Kronsbergstr.) erwogen.
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25.06.2018 - Änderung der Zufahrten und Abstellmöglichkeiten für den Radverkehr
Zusätzliche Gefahr, dass sich gefährlicher linksseitiger Radverkehr etabliert
Auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 04.06.2018 wurde eine Änderung der
Bebauung des geplantem Marktes an der Kreuzung Kronsbergstr./ Hildesheimer Str. vorgestellt.
Statt eines Marktbetreibers sollen dort zwei Betreiber einziehen: einer im oberen
Bereich, einer im oberen.
Damit entfällt lt. Bauplan auch die ursprünglich geplante Zufahrt für Radfahrer direkt
an der südöstlichen Ecke des Grundstücks.
Dies war auch mit der Stadtverwaltung diskutiert worden, um linksseitigen Radverkehr
weitestgehend zu vermeiden, da die Zufahrt sicher auf kurzen Wegen und
nah an LSA-gesicherten Überwegen zu erreichen sei.
Vor allem eine Querung der Kronsbergstr. auf halber Höhe zur Bahnbrücke würde damit obsolete.
Statt der Zufahrt für Radfahrer und eines Zugangs für Fußgänger an der südöstlichen Ecke
des Grundstücks wird es eine Ein-/Ausfahrt auf halber Höne der Kronsbergstr. für den oben
gelegenen Markt geben und
eine Ein-/Ausfahrt an der Hildesheimer Str. für den unten gelegen Markt geben.
Zwar ist an der Hildesheimer Str. lt. Plan in ca. 15 m Entfernung von der Kreuzung noch ein
Zugang für Fußgänger und damit auch für Radfahrer sichtbar (und wohl auch machbar),
aber auch damit würde ein linksseitiger Radverkehr - vor allem dann auch über diesen
Bereich hinaus - entstehen. Weiterhin gibt es an dieser Stelle eine Bushaltestelle.
Bild in den Leine-Nachrichten ©
⇒[ hier ansehen
]...
Passend und aktuell zum Thema: Redakteur der Leine-Nachrichten "erwischt"
falsch fahrenden (linksseitig fahrend) Radfahrer am geplanten Markt (05.06.2018).
Bei ungenügender Planung können das mehr werden.
⇒[ hier ansehen
]
Weiterhin zeigt der Plan auf dem Gelände außerhalb der Gebäude eine Treppe und eine Rampe
mit entsprechender Neigung parallel dazu, die die beiden Ebenen verbinden.
Der Rampe wird (ggf., auch schiebend) für Radfahrer nutzbar sein - ist aber durch seine zwei
mal 180°-Kehren umständlich zu benutzen.
Wird stattdessen die Kronsbergstr. von den Radfahrern genutzt und das nicht gerade
ungefährliche und aufwändige Querungen vermieden, bedeutet es auch hier linksseitigen
Radverkehr.
Während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss wies die Stadtverwaltung darauf hin,
dass es sich erst einmal um einen Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan handelt und
dass in nachfolgenden Planungsebenen Details behandelt werden.
Ob dann von den Plänen noch abgewichen werden kann, muss sich zeigen.
Wie gefahrenträchtig unerwarteter und nicht freigegebener, linksseitiger Radverkehr
ist, zeigt dieser kürzlich ereignete Unfall an der Hildesheimer Str. mit seinen
verschwenkten Radwegen und teils schlecht einsehbaren Ein-/ Ausfahrten.
Eine gute und vorausschauende Verkehrswegeplanung kann Unfälle vermeiden.
Tragik mit Hinweis für die Planung:
Ca. eine Woche nach der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss
ereignete sich im Zusammenhang mit linksseitigem Radverkehr ein Unfall.
Bericht in den Leine-Nachrichten (©) über den Unfall mit linksseitig fahrendem (-er)
Radfahrer (Radfahrerin) am 15.06.2018
 :⇒[ hier lesen ].
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30.07.2018 - Erneute Anfrage und Stellungnahme
In einem Schreiben vom 06.07.2018 gab es eine erneute Anfrage der Stadtverwaltung Laatzen
zum Bebauungsplan des geplanten Marktes an der Kronsbergstr./ Hildesheimer Str.:
Statt eines Marktes, der sich über zwei Ebenen erstreckt, wird es zwei Märkte mit
unterschiedlichen Warenangeboten geben - einen Markt auf der oberen Ebene und einen
auf der unteren (das war auch auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss' am
04.06.2018 berichtet worden
⇒[ weiter oben darüber lesen ]).
Die ADFC-Ortsgruppe Laatzen hat am 27.07.2018 mit einer Stellungnahme auf die erneute
Anfrage geantwortet.
Die Stellungnahme zur erneuten Anfrage weist hin auf:
- Grundsätzlich begünstigen die laut Unterlagen des Bebauungsplans geplanten
Ein-/Ausfahrten/ Ein-/Ausgänge für Radfahrer den linksseitigen Radverkehr -
also den Radverkehr auf den anliegenden Radwegen auf der falschen Seite,
in der falschen Richtung. Dazu zählen:
- Der direkt an der Grundstücksecke Kronsbergstr./ Hildesheimer Str. sinnvoll
anzulegende Bereich der Ein-/Ausfahrten/ Ein-/Ausgänge für Radfahrer (und Fußgänger),
der die Wege von/ zu den Überwegen und Signalagen auf ein Minimum reduziert,
ist von diesen weiter weg nach Süden verlegt.
- Die Ein-/ Ausfahrt zum oberen Markt auf "halber Höhe" der Kronsbergstr. zwischen der
Kreuzung und der Brücke über die Eisenbahn (Kuppe - schlechte Einsicht) bedeutet für
den Radfahrer, dass, wenn er nicht linksseitig fahren will, die Kronsbergstr. an dieser
gefahrenträchtigen Stelle überqueren muss.
Eine Querung der Kronsbergstr. an dieser Stelle bedeutet für den Radfahrer auch,
dass er nicht nur auf den Kfz-Verkehr auf der Kronsbergstr. achten muss;
sondern auch mit dem ein-/ ausfahrenden Kfz-Verkehr "konkurriert".
Ergo: Die Vermeidung einer Gefahr bedeutet das Eingehen einer anderen.
- Eine fehlende Radverbindung zwischen oberer und unterer Ebene.
Die Radfahrer weichen auf die Kronsbergstr. aus - ggf. linksseitig fahrend -
oder die Fußgängerrampe (1,50 m schmal) nutzend. Ein Befahren der Fußgängerrampe muss
be-/ verhindert werden.
- Im Bereich der unteren Ebene fehlen bzw. sind nicht ausreichend
Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden.
- In einigen Unterlagen zum Bebauungsplan wird Radverkehr überhaupt nicht erwähnt -
der Pkw-Verkehr aber ausdrücklich.
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12.11.2021 - Einfahrt für Radfahrende an richtiger Stelle, aber
Gehweg an der Kronsbergstr. noch nicht verbreitert
Die Einfahrt für Radfahrende zum unteren Bereich des Marktes wurde nach
Hinweisen des ADFC Laatzen an die Stelle gesetzt, damit der linksseitiger
Radverkehr vermieden wird: Radfahrende aus allen Richtungen können den Markt
im unteren Bereich rechtsfahrend erreichen. Eine Einfahrt in der Mitte des
Markts an der Hildesheimer Str. (so auf einigen Bauplänen zu sehen) hätte
ein Schieben des Fahrrads bedeutet bzw. wären die Radfahrenden auf der
falschen Seite geradelt. Der Einsatz des ADFC Laatzen hat sich gelohnt.
Was leider noch nicht erreicht werden konnte, ist die Verbreiterung
des Gehwegs am Markt an der Südseite der Kronsbergstr. Der Eigentümer des
Geländes des Markts hatte einen Meter Breite seines Geländes abgegeben, damit
der Gehweg (für Radfahrer frei) verbreitert werden kann. Die Kronsbergstr.
ist eine Landesstraße; d.h. das Land ist hierfür verantwortlich. Über die
Stadt Laatzen soll erreicht werden, dass der bezeichnete Weg verbreitert
wird.
Die Bilderserie zeigt die Situation mit der Einfahrt für Radfahrende und
den Gehweg
⇒[ hier ansehen ].
Für Radfahrende, die vom oberen Teil des Marktes die Kronsbergstr.
queren, ist weiterhin höchste Aufmerksamkeit erforderlich.
Siehe dazu ⇒[ Hinweis der Polizei ].
Die Anzahl der Fahrradbügel könnte durchaus höher sein.
21.12.2021 - Die Stadtverwaltung Laatzen sucht nach einer Lösung für den
Gehweg an der Kronsbergstr.
Die Leine-Nachrichten © berichteten am 17.12.2021 darüber
⇒[ hier ansehen ]
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Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
22.01.2018 - Übergabe an die Stadtverwaltung Laatzen als Schreiben per Email.
15.03.2018 - Übergabe der Stellungnahme zur Anfrage der Stadtverwaltung der
OG Laatzen
⇒[ lesen ]
27.07.2018 - Übergabe der Stellungnahme zur erneuten Anfrage an die Stadtverwaltung
Laatzen als Schreiben per Email.
Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
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