Doppel-T-Kreuzung Lange Weihe - Schubertweg
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Bearbeitungsstand
(Erstellung, Änderungen, Ergänzungen):
17.06.2022 - Abgeschlossen ⇒[ mehr lesen ].
15.06.2022 - Schilder sind aufgestellt
⇒[ mehr lesen ].
07.04.2022 - Antwort der Stadtverwaltung Laatzen
⇒[ mehr lesen ].
29.03.2022 - Doppel-T-Kreuzung erstellt, Anfrage an die Stadt wg.
Gefahrenhinweis ⇒[ mehr lesen ].
28.12.2014 - Erstellung
Beschreibung:
Vorbemerkung und Historie zur Kreuzung Lange Weihe - Schubertweg:
An der bezeichneten Stelle gab es vor Errichtung der Baugebietes auf dem
Gelände des ehemaligen Gebäudes der Rentenversicherung (RV) auf der
entgegenliegenden Seite die
einmündende Straße "Schubertweg" in die Straße "Lange Weihe".
Die Lange Weihe ist eine 30er-Zone und es gilt rechts vor links.
Tatsächlich war es eine zeitlang so, dass die 30er-Zone vor der Einmündung des
Schubertwegs endete und ein Zeichen Vorfahrt dem Verkehr auf der Langen Weihe
Vorfahrt vor dem Verkehr aus dem Schubertweg signalisierte. Der Schubertweg
hatte das entsprechende Zeichen Vorfahrt gewähren. Der vorfahrtberechtigte
Teil der Langen Weihe endete nach ca. 150m an der Ampel der
Erich Panitz-Straße.
Mit der Errichtung von Senioren- und Pflegeheimen an der Langen Weihe und am
Schubertweg wurde auf Hinweis des ADFC Laatzen (Datum ??.??.??) vom
Schubertweg bis zur Ampel Erich Panitz-Straße die 30er-Zone verlängert.
Mit dem Abriss und Neubau des Gebäudes der Rentenversicherung (RV) an der
Langen Weihe wurde auf dem bisherigen Gelände der RV ein Wohngebiet mit einer
Zuführungsstraße von der Straße "Lange Weihe" direkt gegenüber der Straße
"Schubertweg" geplant.
Damit würde aus einer "einfachen" T-Kreuzung (einer Einmündung) eine
Doppel-T-Kreuzung.
Im März 2022 wurde die Einmündung der Straße "Rethener Winkel" /
"In den Stuken" aus dem neuen Wohngebiet in die Lange Weihe direkt gegenüber
des Schubertwegs fertiggestellt. Damit ergab sich eine Doppel-T-Kreuzung.
Verkehrssituation an der Doppel-T-Kreuzung
Durch die Doppel-T-Kreuzung mit "mehrfachem Rechts-vor-links" entstehen nun
Patt-Situationen, die sich nur über gegenseitiges Verständigen auflösen
lassen - was auch meistens funktioniert. Das wird auch durch 30km/h-Zone
unterstützt. Ganz ungefährlich ist die Kreuzung aber trotzdem nicht.
Zumal es Radverkehr - auch abbiegenden - und querende zu Fuß Gehende an einer
sehr breiten Stelle der Langen Weihe gibt. Siehe dazu auch die Vorschläge des
ADFC Laatzen während der Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschuss' am
09.12.2014. Immerhin räumte die Stadtverwaltung Laatzen damals ein,
die Möglichkeit einer Installation einer Ampelanlage in Erwägung zu ziehen.
Immerhin wurde wor der Einmündung des Schubertwegs ein Zeichen
"Achtung Kreuzung" (Zeichen 102) aufgestellt und ein Parken von Fahrzeugen vor
dem Schubertweg durch große Steine verhindert, um die Übersichtlichkeit zu
erhöhen.
Auf der gegenüber liegenden Seite, der Einmündung der Straße
"Rethener Winkel" / "In den Stuken" ergab sich vor der endgültigen
Fertigstellung folgende Situation:
Ausfahrt in die Lange Weihe über eine Asphaltdecke den Bordstein (damit
abgesenkt) und ein Stop-Schild (Zeichen 206)! Beides war für Fahrzeug Führende
auf der Langen Weihe nicht ohne Weiteres zu erkennen.
Nach Fertigstellung ist jetzt eine "reguläre" Einmündung mit
"rechts vor links" vorhanden. Parkende Fahrzeuge vor der Einmündung auf der
Langen Weihe behindern die Sicht der Fahrzeug Führenden sowohl auf der Langen
Weihe als auch der Straße "Rethener Winkel" / "In den Stuken".
Um die Sicherheit auch auf dieser Seite, der Einmündung der Straße
"Rethener Winkel" / "In den Stuken" ebenfalls ein Mindestmaßen zu erhöhen,
wurde von "radwege-laatzen.de" eine Anfrage an die Stadtverwaltung Laatzen
gestellt ⇒[ hier lesen ].
Berichte:
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09.12.2014 -
Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschuss' (öffentlicher Teil)
Ein TOP der vorgenannten Sitzung war die Bebauung des Geländes der Deutschen
Rentenversicherung, auf dem zurzeit das Gebäude abgerissen wird.
Geplant ist eine Zugangsstraße, deren Einmündung genau gegenüber der Einmündung der
Straße Schubertweg liegt. Aus einer einfachen Einmündung "T" wird dann ein
Doppel-T (eine Doppel-T-Kreuzung).
Der ADFC hat hierzu eine Einwendung vorgetragen:
Eine solche Kreuzung ist erheblich komplexer als ein einfaches "T",
da die Begegnungsmöglichkeiten von Verkehrsteilnehmern wesentlich vielfacher
sind und sich dadurch die Möglichkeiten von Konflikten erheblich erhöhen.
Aus Gründen der Verkehrssicherkeit sollte eine solche Kreuzung vermieden werden.
Die Straße "Lange Weihe" sei an dieser Stelle auch ziemlich breit, so dass
Fußgänger und Radfahrer zur Querung eine gewisse Zeit benötigen würden und dabei in
Zukunft mehr querende und abbiegende Fahrzeuge zu beachten hätten.
Die Ein-/ Ausfahrt des neuen Wohngebietes soll weit wie möglich nach Osten gelegt werden,
so dass sich zwei voneinander entfernte einfache T-Kreuzungen ergeben.
Die Stadtverwaltung Laatzen hat dies abgelehnt und verweist - falls notwendig - auf die
Installation einer Ampel-Anlage.
Der Vertreter der Polizei Laatzen stellte fest, das Verkehrsaufkommen auf der Straße
"Lange Weihe" sei nur gering.
Stellungnahmen aus der Politik zu diesem Thema gab es nicht.
Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.),
Antworten "Wann", "Von":
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29.03.2022
- Anfrage an die Stadtverwaltung Laatzen
Es sollte wie auf der Gegenseite ein Schild "Achtung Kreuzung" (Schild 102)
aufgestellt werden.
Vor der Einmündung/ Ein-/ Ausfahrt sollte in einem entsprechenden Abstand das
Halten und Parken nicht erlaubt sein.
Des Weiteren ist aufgefallen, dass die Gehwege aus der Straße "Rethener Winkel
/ In den Stuken" mit einer roten Pflasterung über den Gehweg und auch
insbeondere
über den Hochbordradweg geführt werden. Eine Bedeutung dessen erschließt sich
nicht. Es führt eher zu einer Verunsicherung von zu Fuß Gehenden und
Radfahrenden. Auch ist ein Minibeet verbaut worden, dass das einmal eine
Stolperfalle (Sehbehinderte, Rollator Führende) ist und zum anderen -
wie schon
am Eingang der Erich Kästner-Schule zu beobachten -, dass Anpflanzungen
niedergetrampelt werden, um den Weg abzukürzen.
Rote Pflasterung bis über Radweg hinausgehend und Stolperfalle Minibeet
⇒[ hier ansehen ].
05.04.2022
- Antwort der Stadtverwaltung Laatzen
Bei der Anfrage handelt es sich um eine normale Kreuzung in einer Tempo 30
Zone, in der rechts vor links gilt. Diese wird weder als gefährlich noch als
unverständlich angesehen.
Dennoch hat die Straßenverkehrsbehörde bereits beschlossen, zur Verdeutlichung
dort ein „Achtung Kreuzung“ Schild anzuordnen.
Anmerkung: Auf die rote Pflasterung über den Hochbordradweg und auf das Beet
als mögliche Stolperfalle wurden nicht eingegangen. Auch nicht auf parkende
Fahrzeuge, die die Sicht versperren.
15.06.2022
- Schilder sind aufgestellt
Bei einer "Kontrollfahrt" wurde festgestellt, dass die Stadt Laatzen die
Schilder Halteverbot und "Achtung Kreuzung" vor der Einmündung der Straße
Rethener Winkel und die Straße Lange Weihe aufgestellt hat
⇒[ hier ansehen ].
Damit wurde die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden signifikant erhöht -
auch insbesondere für querende zu Fuß gehende.
Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
17.06.2022 - Abgeschlossen : Maßnahmen durchgeführt,
Schilder aufgestellt.
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