Doppel-T-Kreuzung Lange Weihe - Schubertweg

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Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen, Ergänzungen):
17.06.2022 - Abgeschlossen ⇒[ mehr lesen ].
15.06.2022 - Schilder sind aufgestellt ⇒[ mehr lesen ].
07.04.2022 - Antwort der Stadtverwaltung Laatzen ⇒[ mehr lesen ].
29.03.2022 - Doppel-T-Kreuzung erstellt, Anfrage an die Stadt wg. Gefahrenhinweis ⇒[ mehr lesen ].
28.12.2014 - Erstellung


Beschreibung:
Vorbemerkung und Historie zur Kreuzung Lange Weihe - Schubertweg:
An der bezeichneten Stelle gab es vor Errichtung der Baugebietes auf dem Gelände des ehemaligen Gebäudes der Rentenversicherung (RV) auf der entgegenliegenden Seite die einmündende Straße "Schubertweg" in die Straße "Lange Weihe". Die Lange Weihe ist eine 30er-Zone und es gilt rechts vor links.
Tatsächlich war es eine zeitlang so, dass die 30er-Zone vor der Einmündung des Schubertwegs endete und ein Zeichen Vorfahrt dem Verkehr auf der Langen Weihe Vorfahrt vor dem Verkehr aus dem Schubertweg signalisierte. Der Schubertweg hatte das entsprechende Zeichen Vorfahrt gewähren. Der vorfahrtberechtigte Teil der Langen Weihe endete nach ca. 150m an der Ampel der Erich Panitz-Straße.
Mit der Errichtung von Senioren- und Pflegeheimen an der Langen Weihe und am Schubertweg wurde auf Hinweis des ADFC Laatzen (Datum ??.??.??) vom Schubertweg bis zur Ampel Erich Panitz-Straße die 30er-Zone verlängert.
Mit dem Abriss und Neubau des Gebäudes der Rentenversicherung (RV) an der Langen Weihe wurde auf dem bisherigen Gelände der RV ein Wohngebiet mit einer Zuführungsstraße von der Straße "Lange Weihe" direkt gegenüber der Straße "Schubertweg" geplant.
Damit würde aus einer "einfachen" T-Kreuzung (einer Einmündung) eine Doppel-T-Kreuzung.

Im März 2022 wurde die Einmündung der Straße "Rethener Winkel" / "In den Stuken" aus dem neuen Wohngebiet in die Lange Weihe direkt gegenüber des Schubertwegs fertiggestellt. Damit ergab sich eine Doppel-T-Kreuzung.
Verkehrssituation an der Doppel-T-Kreuzung
Durch die Doppel-T-Kreuzung mit "mehrfachem Rechts-vor-links" entstehen nun Patt-Situationen, die sich nur über gegenseitiges Verständigen auflösen lassen - was auch meistens funktioniert. Das wird auch durch 30km/h-Zone unterstützt. Ganz ungefährlich ist die Kreuzung aber trotzdem nicht. Zumal es Radverkehr - auch abbiegenden - und querende zu Fuß Gehende an einer sehr breiten Stelle der Langen Weihe gibt. Siehe dazu auch die Vorschläge des ADFC Laatzen während der Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschuss' am 09.12.2014. Immerhin räumte die Stadtverwaltung Laatzen damals ein,
die Möglichkeit einer Installation einer Ampelanlage in Erwägung zu ziehen.
Immerhin wurde wor der Einmündung des Schubertwegs ein Zeichen "Achtung Kreuzung" (Zeichen 102) aufgestellt und ein Parken von Fahrzeugen vor dem Schubertweg durch große Steine verhindert, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen.
Auf der gegenüber liegenden Seite, der Einmündung der Straße "Rethener Winkel" / "In den Stuken" ergab sich vor der endgültigen Fertigstellung folgende Situation: Ausfahrt in die Lange Weihe über eine Asphaltdecke den Bordstein (damit abgesenkt) und ein Stop-Schild (Zeichen 206)! Beides war für Fahrzeug Führende auf der Langen Weihe nicht ohne Weiteres zu erkennen.
Nach Fertigstellung ist jetzt eine "reguläre" Einmündung mit "rechts vor links" vorhanden. Parkende Fahrzeuge vor der Einmündung auf der Langen Weihe behindern die Sicht der Fahrzeug Führenden sowohl auf der Langen Weihe als auch der Straße "Rethener Winkel" / "In den Stuken".
Um die Sicherheit auch auf dieser Seite, der Einmündung der Straße "Rethener Winkel" / "In den Stuken" ebenfalls ein Mindestmaßen zu erhöhen, wurde von "radwege-laatzen.de" eine Anfrage an die Stadtverwaltung Laatzen gestellt ⇒[ hier lesen ].


Berichte:
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09.12.2014 - Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschuss' (öffentlicher Teil)
Ein TOP der vorgenannten Sitzung war die Bebauung des Geländes der Deutschen Rentenversicherung, auf dem zurzeit das Gebäude abgerissen wird.
Geplant ist eine Zugangsstraße, deren Einmündung genau gegenüber der Einmündung der Straße Schubertweg liegt. Aus einer einfachen Einmündung "T" wird dann ein Doppel-T (eine Doppel-T-Kreuzung).
Der ADFC hat hierzu eine Einwendung vorgetragen: Eine solche Kreuzung ist erheblich komplexer als ein einfaches "T", da die Begegnungsmöglichkeiten von Verkehrsteilnehmern wesentlich vielfacher sind und sich dadurch die Möglichkeiten von Konflikten erheblich erhöhen. Aus Gründen der Verkehrssicherkeit sollte eine solche Kreuzung vermieden werden. Die Straße "Lange Weihe" sei an dieser Stelle auch ziemlich breit, so dass Fußgänger und Radfahrer zur Querung eine gewisse Zeit benötigen würden und dabei in Zukunft mehr querende und abbiegende Fahrzeuge zu beachten hätten. Die Ein-/ Ausfahrt des neuen Wohngebietes soll weit wie möglich nach Osten gelegt werden, so dass sich zwei voneinander entfernte einfache T-Kreuzungen ergeben.
Die Stadtverwaltung Laatzen hat dies abgelehnt und verweist - falls notwendig - auf die Installation einer Ampel-Anlage.
Der Vertreter der Polizei Laatzen stellte fest, das Verkehrsaufkommen auf der Straße "Lange Weihe" sei nur gering.
Stellungnahmen aus der Politik zu diesem Thema gab es nicht.


Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
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29.03.2022 - Anfrage an die Stadtverwaltung Laatzen
Es sollte wie auf der Gegenseite ein Schild "Achtung Kreuzung" (Schild 102) aufgestellt werden.
Vor der Einmündung/ Ein-/ Ausfahrt sollte in einem entsprechenden Abstand das Halten und Parken nicht erlaubt sein.
Des Weiteren ist aufgefallen, dass die Gehwege aus der Straße "Rethener Winkel / In den Stuken" mit einer roten Pflasterung über den Gehweg und auch insbeondere über den Hochbordradweg geführt werden. Eine Bedeutung dessen erschließt sich nicht. Es führt eher zu einer Verunsicherung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Auch ist ein Minibeet verbaut worden, dass das einmal eine Stolperfalle (Sehbehinderte, Rollator Führende) ist und zum anderen - wie schon am Eingang der Erich Kästner-Schule zu beobachten -, dass Anpflanzungen niedergetrampelt werden, um den Weg abzukürzen.
Rote Pflasterung bis über Radweg hinausgehend und Stolperfalle Minibeet  ⇒[ hier ansehen  ].
05.04.2022 - Antwort der Stadtverwaltung Laatzen
Bei der Anfrage handelt es sich um eine normale Kreuzung in einer Tempo 30 Zone, in der rechts vor links gilt. Diese wird weder als gefährlich noch als unverständlich angesehen. Dennoch hat die Straßenverkehrsbehörde bereits beschlossen, zur Verdeutlichung dort ein „Achtung Kreuzung“ Schild anzuordnen.
Anmerkung: Auf die rote Pflasterung über den Hochbordradweg und auf das Beet als mögliche Stolperfalle wurden nicht eingegangen. Auch nicht auf parkende Fahrzeuge, die die Sicht versperren.

15.06.2022 - Schilder sind aufgestellt
Bei einer "Kontrollfahrt" wurde festgestellt, dass die Stadt Laatzen die Schilder Halteverbot und "Achtung Kreuzung" vor der Einmündung der Straße Rethener Winkel und die Straße Lange Weihe aufgestellt hat  ⇒[ 
hier ansehen  ].
Damit wurde die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden signifikant erhöht - auch insbesondere für querende zu Fuß gehende.


Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
17.06.2022 - Abgeschlossen : Maßnahmen durchgeführt, Schilder aufgestellt.


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