Radweg-Verbesserungs-Möglichkeit/ Gefahrenpunkt #23 zurück | vor
Radweg im Im Langen Feld überflüssig und gefährlich

Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
18.03.2013 - Abgeschlossen, -> [
aber ]
18.06.2011 - Erstellung

Beschreibung:
In der Straße Im Langen Feld gibt es auf der Seite der Schule und des Kindergartens einen benutzungspflichtigen Radweg - ganz offensichtlich für beide Richtungen. Dieser Radweg ist eine Weiterführung des Radwegs des Dahlienwegs. Letzterer besteht nur aus Rad- und Fußweg (getrennter Rad- und Fußweg).
Vor dem Dahlienweg (in Richtung dessen gesehen) biegt die Straße Im Langen Feld nach links ab.
Die Straße Im Langen Feld ist eine 30 km/h-Zone.
Die Straße Im Langen Feld mündet in die Wülferoder Str., in der (ebenfalls) 30 km/h gilt. Der Radweg in der Wülferoder Str. ist nicht benutzungspflichtig.
Wegen dieser Gegebenheiten macht es keinen Sinn, in der Straße Im Langen Feld einen Radweg zu haben - es kann sogar zu gefährlichen Situationen kommen (siehe Gefahrensituation).
Von der Wülferoder Str. in Richtung Straße Im Langen Feld aus gesehen, steht ein Schild "getrennter Rad- und Fußweg" so, dass die Zuordnung, für welche Straße es gilt, nicht eindeutig ist.

Einfahrt in das Lange Feld von der Wülferoder Str.
mit der beschriebenen Position des Schildes (getrennter Rad- und Fußweg)
.....
Vom Dahlienweg in das Lange Feld. Letztere Straße knickt ab.
Geradeaus wird der Radweg zu einem linken Radweg.


Gefahrensituation:
Durch die Führung des Radwegs vom Dahlienweg in die Straße Im Langen Feld fährt der Radfahrer auf der linken Seite. Wo immer es geht, sollten "linke Radwege" vermieden werden.
Der Radfahrer fährt auf einem Radweg, der eher aussieht wie ein Fußweg, an Kindergarten und Schule vorbei und gefährdet Kinder und auch sich selbst (Ausfahrten !).
Beim Abbiegen (gleich ob rechts oder links) in die Wülferoder Str. steht der Radfahrer dann an einer ungünstigen Stelle: nämlich auf der falschen Seite.

Maßnahmen:
1. Entfernen aller Schilder, die den Radweg in der Straße Im Langen Feld als einen solchen ausweisen.
2. Vom Dahlienweg in die Straße Im Langen Feld gibt es einen Rechtsabbiegestreifen in das Lange Feld. Diesen so kenntlich machen, dass dieser Streifen auch für den geradeaus fahrenden Radfahrer zu benutzen ist - und dass er ein Radweg ist (kein Fußweg).
3. Den benannten Rechtsabbiegestreifen verbreitern. Er wird auch in zwei Richtungen befahren.
4. Die Vorfahrt zwischen dem geradeaus fahrenden (und rechts abbiegenden) Radfahrer aus dem Dahlienweg und dem links abbiegenden Autofahrer Im Langen Feld muss durch Schilder eindeutig geregelt werden. Der Autofahrer biegt ab (und der Radfahrer kommt hier von rechts).
5. Am Ende des Radwegs des Dahlienwegs ist ein Schild "Verbot für Fahrräder" (Zeichen 254) aufzustellen, damit nicht auf dem Fußweg (an Kindergarten und Schule) gefahren wird.

Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
10.10.2011 - Übergeben an die Stadt Laatzen

Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
18.03.2013 - Abgeschlossen: das Gebotsschild "Radweg" an der Ecke Wülferoder Str./ Langes Feld wurde entfernt -

aber: Die Piktogramme "Fahrrad" und die Trennlinie müssen noch entfernt werden; sonst besteht die Gefahr, dass der Gehweg vor der Schule weiterhin als Radweg "erkannt" wird - und der Dahlienweg auch.
Es macht Sinn, für den Dahlienweg Schilder "Gehweg" aufzustellen.
Bei einem Gehweg "für Radfahrer frei" ist die Problematik der Einmündungen des Dahlienwegs in das Lange Feld und in die Ahornstr. zu berücksichtigen.




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