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Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht benachteiligen
(Radweg-Verbesserungs-Möglichkeit #1)


Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
02.12.2011 - als Präambel aufgestellt
19.01.2011 - Übergabe an die Stadt Laatzen (siehe:
Eingaben)
01.12.2010 - Größere Berücksichtigung von Radfahrstreifen und Radschutzspuren
14.11.2010 - Erstellung

Beschreibung:
Radfahrer dürfen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht benachteiligt werden.
Benachteiligungen, die auch teils zu erheblicher Gefährdung von Radfahrern führen, sind u.a.:
  • Zu wenige (keine) Radfahrstreifen und Radschutzspuren (*1) auf den Straßen/ Fahrbahnen
  • Unsichere Führung von Radwegen, Radfahrstreifen und Radschutzspuren (Radwege z.B. nicht fahrbahnnah angelegt, Verschwenkungen, verborgen hinter Buschwerk, etc. - insbes. im Bereich von Überwegen an Kreuzungen, Ein-/ Ausfahrten und Kreisverkehren)
  • Radwege, Radfahrstreifen und Radschutzspuren an Ein-/ Ausfahrten und Kreuzungen ohne farbliche Markierung bzw. ohne Symbol "Fahrrad"
  • Zu schmale Radwege, Radfahrstreifen und Radschutzspuren
  • Mehrfach-Ampeln (z.B. mit Verkehrs-Inseln) bei Überwegen an Kreuzungen, an denen Radfahrer bei einem Überweg mehrfach warten müssen
  • Zusammengelegte Radfahrer- und Fußgänger-Ampeln (obwohl Radfahrer den Überweg schneller überqueren als Fußgänger)
  • Lange Rotphasen an Ampeln (länger als z.B. für den motorisierten Verkehr)
  • Unsinnige Schilder "Radfahrer absteigen"
  • Zu wenige Abstell- und Parkmöglichkeiten (auch abschließbar) für Fahrräder
(*1) Radfahrstreifen sind Wege für Radfahrer auf der Fahrbahn, die durch einen durchgehenden Breitstreifen abmarkiert sind (oft auch mit eingefärbtem Belag), und dürfen von Kfz nicht benutzt werden und nicht überfahren werden (Ausnahme: Ein-/Ausfahrten, auch in Parkbuchten).
Radschutzspuren sind Fahrspuren für Radfahrer auf der Fahrbahn. Sie sind durch eine weiße unterbrochene Linie von den Spuren für Kfz getrennt. Kfz dürfen die Radschutzspur benutzen (z.B. Ausweichen vom Gegenverkehr), wenn sie keinen Radfahrer behindern oder gefährden.


Gefahrensituation:
Radfahrer sind erheblich gefährdet durch:
  • Radfahrer sind auf Radwegen erheblicher gefährdet, als wenn sie auf der Straße fahren würden. Gefährdungs-Potenzial am Radweg existiert u.a. durch Ein-, Ausfahrten, (plötzlich) geöffnete Autotüren, Be- und Entladungen, rechts-abbiegende Kfz über den Radweg. Auf der Straße kann der Radfahrer ausweichen, auf dem Radweg nur selten.
  • Eine nicht sichere Führung von Radwegen, Radfahrstreifen und Radschutzspuren
  • Fehlende farbliche Markierungen und Fahrrad-Symbole an Ein-/ Ausfahrten und Kreuzungen
  • Zu schmale Radwege, Radfahrstreifen und Radschutzspuren
  • Fahrbahnferne Radwege (Radfahrer wird schlecht wahrgenommen und seine Fahrtrichtung ist nicht einschätzbar)

Maßnahmen:
  • Einrichten von Radfahrstreifen und Radschutzspuren - wenn immer es möglich ist - statt eines Radweges (oder zusätzlich zu einem Radweg). Entsprechende Ein- und Ausfädelspuren.
  • Vermeidung von Gefahrenpunkten und Benachteiligungen für Radfahrer unter "Beschreibung" (s.o.).
  • Berücksichtigung bei allen Bauvorhaben, Prüfung vorhandener Verkehrsknotenpunkte, an Baustellen (Verantwortung nicht beim Bauführer).
  • Erstellen eines Radwege-Verkehrskonzeptes durch die Stadt (Verschiedene Faktoren wie z.B. CO2-Vermeidung, Energiekosten und auch das E-Bike werden das Radfahren attraktiver machen und zu einer höheren Dichte auf Radwegen, Radfahrstreifen und Radschutzspuren beitragen - dem muss frühzeitig Rechnung getragen werden).
Es geht nicht darum, mit dem Rad in "Höchstgeschwindigkeit" von A nach B zu kommen - auch der Radfahrer wird einsehen, dass es an Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen und Verengungen der Verkehrswege zu Wartezeiten kommt und Rücksichtnahme gefordert ist - ; sondern es geht darum, dem Radfahrer ein gleiches Vorankommen, eine ähnlich flüssige Weiterfahrt zu ermöglichen, wie sie dem motorisierten Verkehr eingeräumt wird - und dass der Radverkehr sicherer wird.


Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
19.01.2011 - Übergeben an die Stadt Laatzen






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