Bericht zum Treffen mit der Stadt Laatzen am 5.8. am Rechtsabbieger
Lüneburger Str.
zum Thema "Gefährlicher Rechtsabbieger"
siehe dazu auch - klick ->
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[Berabeitungsstand des Berichts:
07-08-2011: Erstellung
]
Datum/ Uhrzeit: 05.08.2011, 10:00
Ort: Rechtsabbieger von der Erich-Panitz-Str. in die Lüneburger
Str., 30880 Laatzen
Einladene(r): Frau Karin Schrader, Stadt Laatzen
Thema: Gemeinsamer Verkehrstermin wegen der unübersichtlichen
Verkehrssituation am vorgenannten Ort, um nach einer geeigneten und
rechtssicheren Lösung zu suchen, nachdem die "Rechts-vor-Links" -Regelung
durch eine Beschilderung aufgehoben wurde.
Anwesende: Fr. Schrader, eine Mitarbeiterin der Polizei, ein Mitarbeiter
der Region mit einer Praktikantin, zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei
der Region,
vom ADFC Laatzen: Adolf Reeck, Achim Gentz, Peter Brenneke,
Rüdiger Janecke (hier auch Berichterstatter).
Frau Schrader eröffnet das Treffen und stellt zwei Lösungen
vor:
1. Abbau der Vorfahrt-gewähren-Schilder auf dem Radweg und
Vorziehen des Vorfahrt-gewähren-Schildes auf dem Rechtsabbieger vor den
Rad-/ Fußweg (ist auch Vorschlag des ADFC; d.h. "Rechts-vor-Links" und
Herstellung des früheren Zustandes),
2. Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes (kleine
Vorfahrt-gewähren-Schilder auf dem Radweg; d.h. "kein Rechts-vor-Links")
mit Änderungen zur besseren Wahrnehmung (Vorschlag der Region).
Eine langfristige Lösung (Termin unbekannt) ist die Einbeziehung
des Rechtsabbiegers und des betroffenen Rad-/ Fußwegs in die Ampelanlage.
Einschl. Rückbau des Rechtsabbiegers.
Hierüber herrscht Einigkeit, bis auf den Einwand des ADFC: keine
Bedarfsampel.
Die Region trägt ihre Begründungen zur Lösung 2
vor:
Ein "Freier Rechtsabbieger" schaltet die "Rechts-vor-Links"-Regelung aus;
somit haben geradeausfahrende Radfahrer und geradeausgehende
Fußgänger an dieser Stelle sowieso keinen Vorrang.
Die Frage des ADFC, in welcher Verordnung bzw. Verwaltungsvorschrift dies
geregelt sei, wurde nicht beantwortet.
Weiterhin war (wieder) von möglichen Rückstaus auf dem Rechstabbieger
die Rede (Anmerkung: die kann es natürlich auch bei einer Ampel geben),
von der wichtigen Zufahrt zur B6 und vom Schutz des Radfahrers vor sich
selbst.
Der ADFC trägt seine Begründungen zur Lösung 1
vor:
Auch in einem Rechtsabbieger gilt "Rechts-vor-Links" ("Rechts-vor-Links" ist
Bestandteil der ersten Fahrstunde, §9, 3 der StVo). Für den
Fußgänger gilt ein (hier kleines) Vorfahrt-gewähren-Schild
überhaupt nicht; bei der gegenwärtigen Beschilderung hätte
der Fußgänger Vorrang, der Radfahrer müsste warten.
Also macht die gegenwärtige Beschilderung überhaupt keinen Sinn.
Sie ist eher gefährlich, da der Kfz-Verkehr auf dem Rechtsabbieger kein
korrespondierendes Vorfahrt-Zeichen hat und gar nichts von seiner Vorfahrt
gegenüber "Rechts-vor-Links" weiß: dadurch räumen sich
Kfz-Fahrer und Radfahrer gegenseitig durch Handzeichen die Vorfahrt ein.
Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, wäre ein Vorfahrt-Zeichen auf dem
Rechtsabbieger notwendig (VwV zu den Zeichen 205 und 206, Randnummer 6:
"VI. Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz "Rechts-vor-Links"
abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als auch negativ zu beschildern,
und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften).
Region und ADFC bestehen auf ihren jeweiligen Lösungsvorschlägen.
Einigkeit besteht in der Forderung durch Rückschnitt des Buschwerks, die
Sichtbarkeit zwischen Radweg und Rechtsabbieger zu erhöhen.
Ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei demonstriert, wie die
gegenwärtige Lösung aus Sicht der Region zu verbessern sei:
Verlegung des Vorfahrt-gewähren-Schildes auf dem Rechtsabbieger näher
an die Einmündung in die Lüneburger Str., Verlegung des
Vorfahrt-gewähren-Schildes auf dem Radweg zurück in Richtung Rethen
(Entzerrung der dicht nebeneinander stehenden Schilder), Haltelinie
(Radweg), Schild "Vorsicht Radfahrer", ggf. Abfräsungen, Auftragungen.
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