Radweg-Verbesserungs-Möglichkeit/ Gefahrenpunkt #21 zurück | vor
Radweg Erich-Panitz-Str. an der Kfz-Einfahrt in die Lüneburger Str./ Freier Rechtsabbieger

Inhalt (Anklicken)
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Bearbeitungsstand ]
-> [ Besondere Angaben ]
-> [ Beschreibung ]
-> [ Gefahrensituation ]
-> [ Maßnahmen ]
-> [ Die Gründe ]
-> [ Eingaben an Gemeinde/ Region/ ... ]
-> [ Abgeschlossen ]
-> [ Das sagt die StVo ]
-> [ Langenhagen macht es richtig ]
-> [ NRW macht es richtig ]


Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
31.08.2025 - Unfall am Freien Rechtsabbieger ⇒ [ mehr lesen ]
16.07.2025 - Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Es bleibt im Freien Rechtsabbieger beim Vorrang für Kfz gegenüber Radfahrenden und Zufußgehenden ⇒ [ mehr lesen ]
16.07.2025 - Das schlägt der Verkehrsentwicklungsplan (VEP 10.02.2017) für die Kreuzung vor. Kein Bezug zum Freien Rechtsabbieger.
⇒[ mehr lesen ]
23.05.2025 - Die Leine-Nachrichten berichten aus dem Ortsrat Rethen: Diskussion über die Problematik und Gefahren am Freien Rechtsabbieger ⇒[ mehr lesen ]
12.03.2012 - Eindeutige Verhältnisse am Freien Rechtsabbieger in Langenhagen -> [ mehr lesen ]
10.03.2012 - Neue Beschilderung am Freien (schnellen) Rechtsabbieger -> [ mehr lesen ]
18.10.2011 - Berichte zu den Ortsterminen 5.8. und 4.10.2011 hier eingestellt
09.08.2011 - Der Fußgänger hat grundsätzlich Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr. Hinweis auf größte Vorsicht.
17.06.2011 - Strukturierung des Textes in Punkte zur besseren Übersicht.
06.06.2011 - Änderung des Titels und Änderungen im Text, um darzustellen, dass es sich um einen Radweg direkt an einer Kreuzung handelt - und nicht um einen entfernten Überweg - sowie Hinweis auf Vorschrift des 5m-Abstands zwischen Fahrbahn und Radweg und wie eine Beschilderung erfolgen soll.
21.05.2011 - Erstellung

Besondere Angaben:
Die Erich-Panitz-Str. ist in diesem Bereich eine Kreisstraße.
Damit liegt die Verantwortung über diese Straße bei der Region. Stadt und Region müssen sich abstimmen.
(Angaben über Kreis-/ Landesstraßen ohne Gewähr).
Zu dieser Verbesserungs-Möglichkeit wurden zwei Ortstermine durchgeführt:
Zum -> [ Bericht Ortstermin 5.8.2011 ] und zum -> [ Bericht Ortstermin 4.10.2011 ]

Beschreibung:
Gefährliche Unsicherheit auf dem Radweg an der Erich-Panitz-Str. bei der Einfahrt von Kfz in die Lüneburger Str. von Rethen ausgehend.
Der Radverkehr wird durch die kürzlich aufgestellten Vorfahrt-gewähren-Schilder gegenüber dem Kfz-Verkehr benachteiligt.

Gefahrensituation:
Die Gefahrensituation besteht darin, dass für den abbiegenden Kfz-Verkehr nicht eindeutig zu erkennen ist, dass dieser durch die alleinige Beschilderung auf dem Radweg Vorfahrt hat (siehe beigef. -->> Bild).
Radfahrer und Kfz-Fahrer räumen sich die Vorfahrt durch Handzeichen ein.
Generell (ohne eine Beschilderung) hat an Kreuzungen und Ein-/ Ausfahrten der geradeaus-führende Rad- und Fußgänger-Verkehr Vorrang vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr.
Der Fußgänger hat sogar grundsätzlich Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr. Für den Fußgänger gilt kein Schild!
D.h. der Radfahrer muss warten, der Fußgänger müsste nicht. Die unterschiedliche Behandlung von Radfahrern und Fußgängern an dieser Stelle birgt außerordentliche Gefahren. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle um größte Vorsicht.
Weiterhin wurden die Radfahrer-Symbole (Piktogramme) auf der Fahrbahn übermalt und auch die Führungslinien sind kaum noch zu erkennen (sehen auch übermalt aus), so dass eine zusätzliche Möglichkeit zur Erkennung des Rad- und Fußwegs für den abbiegenden Kfz-Verkehr beseitigt wurde .
[-> weiter lesen ]


Die Schilder "Vorfahrt gewähren" für den Kfz-Verkehr und für den Radverkehr stehen so gut wie auf derselben "Höhe". Das Schild für den Radverkehr steht am Fußweg. Unsicherheit ist vorprogrammiert.
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Maßnahmen:
Ein Vorfahrt-gewähren-Schild für den Kfz-Verkehr ist auf der Abbiegespur vor dem Rad- und Fußweg aufzustellen, damit eine durchgängige, konfliktfreie und sichere Führung des Radweges im Kreuzungsbereich gewährleistet ist
Ggf. eine Ampel (aber keine Bedarfs-Ampel) für den Rad-/ Fußweg (in das gesamte Ampel-Konzept der Kreuzung zu integrieren).

Die Gründe:

1. Eindeutige und sichere Verhältnisse sind durch die jetzt aufgestellten Vorfahrt-gewähren-Schilder (für den Radfahrer zu beachten) nicht erreicht. Insbesondere der ortsfremde Kfz-Fahrer kann nicht ohne Weiteres erkennen, dass er Vorfahrt hat, da er ein verkleinertes Vorfahrt-gewähren-Schild auf dem Radweg interpretieren muss und/ oder abschätzen muss, ob der Radweg in manchen Bereichen mehr als ca. 5 Meter von der Fahrbahn (welche das auch immer sein mag) entfernt sein könnte.

2. Es wurde beobachtet, dass Radfahrer und Kfz-Fahrer sich jetzt die Vorfahrt durch Handzeichen einräumen. Das kann man wohl nicht als eindeutige und sichere Verhältnisse bezeichnen.

3. Für den abbiegenden Kfz-Fahrer taucht in dessen Sichtfeld eine Verkehrsinsel (Dreiecksinsel) auf, die einen ampelgesicherten Rad- und Fußweg beinhaltet. Der Kfz-Fahrer weiß damit sehr wohl, dass er einen Rad- und Fußweg queren wird, die eindeutig zur Kreuzung gehören. Dieser Radweg entlang der Kreuzung ist ein "echter" Radweg und wird erst südlich außerhalb der Kreuzung zu einem "Fußweg für Radfahrer frei".

4. Der bezeichnete Radweg hat nicht den Charakter einer Furt im Sinne des Auszugs aus dem "StVo-Länderseminar vom Bundesministerium für Verkehr" [ --> mehr lesen ]. Sehr wohl wird an solchen Stellen eine Beschilderung vorgeschlagen, die ein Vorfahrt-gewähren-Schild für den Kfz-Verkehr vorsieht und dem Radfahrer hier durch ein Schild Vorfahrt gewährt. Bei der vorgenommenen Einordnung des Radwegs entlang einer Kreuzung zu einer Furt wird sich einerseits auf Seminarunterlagen bezogen; andererseits aber nicht, was die Beschilderung betrifft.

5. Es macht Sinn, das Vorfahrt-gewähren-Schild für den abbiegenden Kfz-Verkehr vor dem Fuß-/Radweg auch deshalb aufzustellen, da dieser ja nach ein paar Metern ohnehin ein Vorfahrt-gewähren-Schild wegen der Kfz von Laatzen-Mitte und von der Peter-Max-Müller-Str. zu beachten hat. Dann kann der abbiegende Kfz-Verkehr auch eine Vorfahrt der Radfahrer und Fußgänger beachten.

6. Die Vorfahrt des abbiegenden Kfz-Verkehr sollte auch nicht damit begründet werden, dass es durch Radfahrer und Fußgänger zu einem Rückstau auf der Erich-Panitz-Str. geben könne, da die Lüneburger Str. auch ein Zubringer zur B6 sei. Die Lüneburger Str. ist sicher nicht als Zubringer ("Schleichweg") zur B6 gedacht; sondern ist eine Straße für das Gewerbegebiet. Zur B6 geht es kurz nach der Ampelkreuzung über die B443! Wenn es ggf. einen Rückstau auf der Erich-Panitz-Str. am Rechtabbieger in die Lüneburger Str. gibt, kann das auch sehr gut an den Kfz liegen, die die Lüneburger Str. als Zubinger zur B6 benutzen und nicht an den Radfahrern und Fußgängern.
Die Anlage von Straßen in Laatzen bieten leider eine Anzahl von "Schleichwegen", auf denen dann teils sehr schnell gefahren wird, damit sich die "Abkürzung" auch "lohnt". Der ADFC Laatzen wird auf diese Schleichwege noch gesondert eingehen.

7. Auch für den Radfahrer gilt es, rücksichtsvoll zu fahren und nicht mit "ordentlich" Geschwindigkeit auf eine Kreuzung zuzufahren - auch nicht bei Vorfahrt. Genausogut könnte man den hier rechts-abbiegenden Kfz-Fahrern "ordentlich" Geschwindigkeit unterstellen, denn die wollen ja möglichst schnell vor (!) den Kfz aus der Erich-Panitz-Str. von Laatzen-Mitte und aus der Peter-Max-Müller-Str. in die Lüneburger Str einfahren. Es gilt, das Kfz mit seiner größeren Messe und höheren Geschwindigkeit und damit mit seinem wesentlich größeren Gefährdungs-Potential abzubremsen. Für den Radfahrer sollte ein Schild wie "Achtung - gefährliche Kreuzung" aufgestellt werden.

8. Für den ADFC ist es nicht nachvollziehbar, dass geschützte Bereiche wie Überwege von der Anzahl der Benutzer pro Zeiteinheit abhängig gemacht werden. Für uns zählt auch jede einzelne Person, die zu Schaden kommt - gleich, ob es häufig oder selten passieren kann.

9. Die VwV geben noch einige Alternativen her, damit der Radverkehr an der bezeichneten Stelle sicherer und nicht behindert wird. Die sollten auch genutzt werden, um dem umweltfreundlichen Radverkehr mehr Priorität einzuräumen und attraktiver zu machen. Bei der gegenwärtigen Situation benötigt der Radfahrer 2 (zwei) Phasen (Ampel plus Vorfahrt gewähren), um über die Kreuzung zu kommen, während alle Kfz nur eine Phase benötigen.



Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
20.05.2011 Mail an die Stadt Laatzen mit Hinweis auf die Gefahrenstelle - danach (21.05.) Eintrag dieser Gefahrenstelle in die Liste "Verbesserungs-Möglichkeiten ... ".

Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):




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Beispiel zur Anlage einer Radverkehrsfurt (© Fahrrad-Seminare, StVO- Länderseminare)
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Die Abbiegespur in die Lüneburger Str. und der Radweg laufen aufeinander zu, sind also nicht voneinander abgesetzt. Will man diesen Vergleich trotzdem heranziehen, sollte nach ERA 09 verfahren werden. [-> zurück]

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Neue Beschilderung am Freien Rechtsabbieger von Rethen in die Lüneburger Str. (März 2012)
Am Freien Rechtsabbieger wurde die Beschilderung nochmals verändert:
Das kleine Vorfahrt-gewähren-Schild am Gehweg "für Radfahrer erlaubt" wurde auf die linke Seite versetzt (Grüße vom Linksverkehr) und vorgezogen und an der Fahrbahn des Freien Rechtsabbiegers wurde ein Schild "Achtung Radfahrer" aufgestellt -> [ nächstes Bild ].


Durch das Schild "Achtung Radfahrer" wird die Aufmerksamkeit der Kfz-Führer sicherlich erhöht und die beiden vorher so nah beieinander stehenden und damit verwirrenden Vorfahrt-gewähren-Schilder -> [ siehe dieses Bild ] wurden von einander entfernt, aber die Benachteiligung von Radfahrern, die an dieser Stelle eigentlich Vorrang vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr hätten, wird weiterhin mit einer erstaunlichen Beharrlichkeit manifestiert.
Dagegen hat der Radfahrer Vorrang am Freien Rechtsabbieger in Langenhagen
-> [ hier über den Freien Rechtsabbieger in Langenhagen lesen ] und auch in -> [ Nordrhein-Westfalen ]
Und die Fußgänger? Die werden weiterhin völlig ignoriert (kein Schild), denn die hätten (haben) eigentlich auch Vorrang vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr. Für Fußgänger gilt auch kein kleines Vorfahrt-gewähren-Schild. Bewusst wird an dieser Stelle eine erhebliche Unsicherheit und Gefahrenquelle aufrecht erhalten.
Konträr zur Beschilderung spielt sich in 90% aller Fälle folgendes ab:
Radfahrer (oder Fußgänger) und Autofahrer nähern sich der benannten Stelle. Der Radfahrer hält an (Schild Vorfahrt gewähren). Der Autofahrer ist verunsichert (oder höflich) und zeigt dem Radfahrer an, weiterzufahren. Manchmal zeigt das dann auch wiederum der Radfahrer an, bis sich beide über die Reihenfolge der Weiterfahrt geeinigt haben.
Wenn das die Praxis ist, warum dann nicht dem vom ADFC geforderten Vorschlag folgen (?):
1. Rote Radfurt, Zebra-Streifen mit Beleuchtung, Vorfahrt-gewähren-Schild an der Fahrbahn des Freien Rechtsabbiegers (der hier gegenüber dem aus Laatzen-Mitte kommenden Kfz-Verkehr sowieso wartepflichtig ist).
-> [ siehe dazu ERA09 ]
Weitere Forderungen sind:
2. Rückbau des Freien Rechtsabbiegers,
3. Einbeziehung in die Ampelanlage
Letzteres wird dauern, da die Mittel knapp sind und "wichtigere" Vorhaben anstehen. Bis dahin heißt es weiterhin: größte Vorsicht am Freien Rechtsabbieger in die Lüneburger Str.
Bei allen Maßnahmen am Freien Rechtsabbieger müssen die Verbesserungs-Vorschläge:
  • #26 -> [ Benutzung der Erich-Panitz-Str. auf der Brücke über die B443 für Radfahrer freigeben ],
  • #39 -> [ Sichere und durchgehende Radverkehrsanlage im Verlauf der Peiner Str. und Erich-Panitz-Str. ],
  • #44 -> [ Höchstgeschwindigkeit innerorts 30 km/h ]
miteinbezogen werden.


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Langenhagen schafft eindeutige Verhältnisse am Freien Rechtsabbieger

Von der Theodor-Heuss-Str. in die Bothfelder Str.
Vor der Radfurt und vor dem Zebrastreifen steht das Vorfahrt-gewähren-Schild für den abbiegenden Kfz-Verkehr:
Das Schild unterstützt den Vorrang des geradeaus-führenden Rad- und Fußverkehrs vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr -
eindeutig und mit einem einzigen Schild.
Warum ist das in -> [ Laatzen ] nicht möglich?


Handhabung des bevorrechtigten Radverkehrs am Freien Rechtsabbieger in Nordrhein-Westfalen
dazu -> [ hier mehr lesen ]


Stellungnahme der Stadtverwaltung nach Anfrage aus der Politik
(28.04.2025 im Ortsrat Rethen)
⇒ [ mehr lesen]

Unfall
Am 21.08.25 ereignete sich am Freien Rechtsabbieger ein Unfall zwischen einem E-Roller und einem Pkw. Mehr darüber lesen ⇒ [ hier]


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