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Radweg-Verbesserungs-Möglichkeit/ Gefahrenpunkt #61
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Nördliche Marktstr. für den Radverkehr nicht wie die südliche Marktstr. gestalten !

Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
02.11.2021 - Bauabschnitt 2 der Marktstr. fertiggestellt ⇒[ mehr lesen ].
29.05.2017 - Umbau der nördl. Marktstr. in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss - hier darüber ⇒[ lesen ].
17.03.2017 - Dokumente zum Workshop am 09.03.2017 - hier ⇒[ einsehen ].
10.03.2017 - Bericht vom Workshop "Wie geht es weiter mit der Umgestaltung der Marktstr." am 09.03.2017 von Rüdiger Janecke - hier ⇒[ darüber ] lesen
24.09.2015 - Erstellung, Aufnahme in die Liste der Verbesserungs-Möglichkeiten.


Beschreibung:
Die südliche Marktstr. erhielt um Zuge der Verkehrsberuhigung neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und einspurige Fahrbahnen je Fahrtrichtung für Kfz ⇒ Benachteiligungen für den Radverkehr - die den Radverkehr teils auch gefährlicher machen:
  • Die Fahrbahn ist so schmal geworden, dass Radfahrer auf der Fahrbahn bei sich begegnenden Kfz nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden können.
  • Im Gegensatz zur schmalen Fahrbahn sind überbreite Radwege errichtet worden:
    • Die überbreiten Radwege verleiten Radfahrer zum Linksfahren (sogen. Geisterfahrer).
      Das Fahren auf der falschen Seite setzt sich dann am Kreisel Wülferoder Str./ Marktstr. fort.
      Die Stadtverwaltung hat zur Kenntlichmachung der falschen Richtung Richtungspfeile aufgebracht. Der ADFC hat vorgeschlagen, auch auf den Radwegen Richtungspfeile auzubringen - darüber ⇒[ hier ] lesen.
    • Die Radwege werden dann wiederum als Gehweg wahrgenommen und genutzt ("es ist ja so viel Platz vorhanden" - Geh- und Radweg werden als ein gemeisamer Weg zusammengefasst).
      Der Radweg am Stadthaus wird kaum wahrgenommen, wenn man nach dem Queren der Fahrbahn vom Bereich EKS zum Stadthaus über die Fußgängerfurt auf der Seite des Stadthauses angekommen ist.
      Ebenfalls wird dieser Radweg kaum wahrgenommen, wenn die Straße Marktplatz entlang der Marktstr. überquert wird.
    • Der Radweg auf der westlichen Seite wird als Zuweg von den Parkplätzen genutzt, da Buschwerk den kürzesten Übergang von den Parkplätzen zum Gehweg versperrt. Einkäufe aun Gepäck müssen vom den Autos über den Radweg transportiert werden. Während sonst auch gerade durch die überbreiten Radwege großzügig "versiegelt" wurde, wurde zwischen Rad- und Gehweg durchgehend Buschwerk gepflanzt.
    • Im Bereich der EKS mündet der Radweg in einen Gehweg für Radfahrer frei, ohne dass eine sichere und sichtbare Abfahrmöglichkeit auf die Fahrbahn vorhanden ist.

29.05.2017 Thema nördliche Marktstr. in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss.
Am 29.05.2017 wurde das Thema nördliche Marktstr. in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss behandelt.
Den Bericht kann man hier ⇒[ lesen ] lesen.


Maßnahmen:
Die nördliche Marktstr. soll aus den o.g. Gründen nicht so gestaltet werden wie die südliche Marktstr.
Bei 30 km/h macht Radverkehr auf der Fahrbahn Sinn und wird auch empfohlen. Dafür muss die Fahrbahn auch breit genug sein. Zur weiteren Sicherheit des Radverkehrs könnten Schutzstreifen oder Fahrrad-Piktogramme auf die Fahrbahn.

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Berichte
10.03.2017 - Bericht vom Workshop "Wie geht es weiter mit der Umgestaltung der Marktstr.?"
Am 09.03.2017 um 18:30 Uhr fand im Stadthaus ein öffenlicher Workshop "Wie geht es weiter mit der Umgestaltung der Marktstr.?" statt.
Es ging um den Umbau des nördlichen Bereichs der Marktstr. zwischen Marktplatz (Robert-Koch-Str.) und Würzbrger Str.
Die Firmen "PGT Umwelt und Verkehr Gmbh" und "Grünplan" haben ihre Ausarbeitungen dazu vorgestellt. Die Moderation zur Aufnahme von Ideen, Wünschen und Bedenken von Bürgern hat die Startverwaltung übernommen. Hier wird darüber berichtet, was sich aus Sicht der Radfahrer ändern soll.
  • Fahrbahnnaher Radverkehr
    Der nördliche Bereich der Markstr. wird nicht (!) wie der südliche Bereich der Marktstr. umgebaut.
    D.h. Radfahrer fährt fahrbahnnah ohne Konflikte mit Fußgängern und nicht auf überbreiten Radwege parallel direkt an Gehwegen.
    Damit wurde dieser Verbesserungsmöglichkeit (Nr. 61) des ADFC schon einmal gefolgt!
  • Folgende Anmerkungen und Verbesserungsmöglichkeiten hat der ADFC zu den Planungen abgegeben:
    • Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist kein Radfahrstreifen (keine Radschutzspur) notwendig.
      Der Geschwindigkeitsunterschied ist dabei zwischen Radfahrern und Kfz gering und ohne Radfahrstreifen bzw. Radschutzspuren ist der Radfahrer (noch mehr) im Sichtfeld des Autofahrers.
      In 30-er-Zonen sind benutzungspflichtige Radwege nicht zugelassen. Ein Radfahrstreifen ist ein benutzungspflichtiger Radweg.
    • Der geplante Radfahrstreifen in der Marktstr. hat auch Nachteile für den Radfahrer:
      • Zusteller werden in 2. Reihe auf dem Radfahrstreifen eher parken als halten - der Radfahrer muss dann den Radfahrstreifen verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen (wann frühestens, wann spätestens?).
      • Die geplante Bushaltestelle befindet sich auf dem Radfahrstreifen. Der Radfahrer muss dann den Radfahrstreifen verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen (wann frühestens, wann spätestens?).
      • Autofahrer, die an der geplanten Mitfahrerbank Mitfahrer mitnehmen wollen, werden in 2. Reihe auf dem Radfahrstreifen halten - der Radfahrer muss dann den Radfahrstreifen verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen (wann frühestens, wann spätestens?).
      • Der Radfahrstreifen sollte nicht dazu dienen, die Fahrbahn soweit einzuengen, dass Kfz quasi gezwungen sind, die Geschwindigkeitsbeschränkung von max. von 30 km/h einzuhalten oder dass nicht zweispurig gefahren bzw. nicht überholt werden kann.
        Das darf kein Grund für die Einrichtung eines Radfahrstreifens sein, auch wenn es baulich eine einfache, preiswerte Lösung ist, Fahrbahnbreiten zu verringern.
      • Beim Linksabbiegen in den Marktplatz (Robert-Koch-Str.) und in die Albert-Schweitzer-Str. muss der Radfahrer den Radfahrstreifen sowieso verlassen und sich "rechtzeitig" links einordnen.
        Der Radfahrstreifen könnte auch suggerieren, diesen erst direkt an den Einmündungen verlassen zu dürfen.
        Durch das Benutzungsgebot des Radfahrstreifens könnte es sogar als Brechen der Regel Benutzungsgebot aufgefasst werden, den Radfahrstreifen "frühzeitig" zum Linksabbiegen zu verlassen. Mit einer gutgemeinten Anlage für mehr Sicherheit für Radfahrer wird der Radfahrer hier in eine Situation gezwungen, wo er versucht ist, die vorgegebenen Regeln zu brechen.
      • Im Gegensatz zu den geplanten Radfahrstreifen an der nördlichen Marktstr. kann auf der südlichen Marktstr. auf der Fahrbahn gefahren werden. Dort gibt es keinen Radfahrstreifen.
    • Es muss ein Übergang hergestellt werden zwischen dem Ende des Radwegs vor der EKS (hier nur noch Gehweg für Radfahrer frei) und dem Beginn des geplanten Radfahrstreifens. Hier wäre sonst die Radwegverbindung unterbrochen.
      Sinnvollerweise könnte man dem Radfahrer vor der EKS die Möglichkeit geben, sicher auf die Fahrbahn zu kommen. Das Fahren auf der Fahrbahn würde aber dem angedachten Radfahrstreifen widersprechen.
    • Von dem geplanten Radfahrstreifen in Richtung Süden über die Einmündung Marktplatz/ Robert-Koch-Str. muss der Überweg so gestaltet werden, dass der Radfahrer freie Wahl hat zwischen dem Befahren der Fahrbahn der südlichen Marktstr. als auch der Benutzung des nicht benutzungspflichtigem Radwegs.
  • Radfahrer im geplanten Kreisel der Würzburgerstr./ Marktstr. fahren auf der Fahrbahn.

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Dokumente vom Workshop am 09.03.2017
Die Stadt Laatzen hat folgende Dokumente zur Verfügung gestellt:
  • Stadt Laatzen Stadtteilbüro - hier ⇒[ lesen ]
  • Protokoll des Workshops - hier ⇒[ lesen ]
    Im Protokoll sind auch einige Anmerkungen vom verkehrspol. Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Laatzen enhalten (Gruppe I).
  • Vortrag der Fa. PGT "Planungen zu Verkehrseinrichtungen" - hier ⇒[ lesen ]
  • Vortrag der Fa. Grünplan "Planungen zu Bepflanzungen"- hier ⇒[ lesen ]


Bericht Fertigstellung des Bauabschnitts 2
Am 30.10.2021 wurde der Bauabschnitt 2 der Marktstraße fertiggestellt. Der Bauabschnitt erstreckt sich vom Marktplatz/ der Robert-Koch-Str. bis zur Albert-Schweitzer-Str.
2017 trug der ADFC vor (siehe Bericht vom 10.03.2017), dass Schutzstreifen bei 30 km/h nicht notwändig wären (siehe südliche Gutenbergstr.) und dass sich Radfahrende ohne Schutzstreifen beim Linksabbiegen besser rechtzeitig zur Fahrbahnmitte einordnen könnten. Auch der Abstand beim Vorbeifahren an parkenden Kfz (Problem Dooring) sei variabler ohne Schutzstreifen.
Letztlich ist festzustellen, dass dem Vorschlag des ADFC nachgekommen wurde, die nördliche Marktstraße (hier der Bauabschnitt 2 der Abschnitte von 2 und 3) auf jeden Fall anders zu gestalten als die nördliche Marktstr. (Bauabschnitt 1).
Bilder des fertiggestellten Abschnitts 2 mit Kommentaren ansehen, was doch etwas anders hätte gestaltet werden können
⇒[ hier ansehen ].
Im Bild 1 ist links der geplante Bauabschnitt 3 von der Albert-Schweitzer-Str. bis zum geplanten Kreisel Marktstr./ Würzburger Str./ Gutenbergstr. zu sehen.


Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
04.11.2021 - Bericht Fertigstellung des Bauabschnitts 2 gemeldet an die Stadtverwaltung Laatzen (Email).
05.10.2015 - Gemeldet an die Stadtverwaltung Laatzen (Email).


Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):



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