Hochbahnsteig Rethen Bahnhof
Erstellung eines Hochbahnsteigs
Ort: Hildesheimer Str., im Bereich DB Bahnhof Rethen


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Bearbeitet von: Rüdiger Janecke, "radwege-laatzen.de" -> [ ]

Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen)
Die beiden folgenden Punkte sind noch offen:
23.11.2018 - Stadtverwaltung plant Bike&Ride und barrierefrei am Rethener Bahnhof für 2019 - ⇒[ mehr lesen ].
Das geplante Bike&Ride wird ebenfalls betrachtet unter -  ⇒[ mehr lesen ].
27.09.2016 - Bordsteinkante für Radfahrer an der Straße am Bahnhof ⇒[ lesen ]
04.04.2016 - Treppe an der Unterführung konnte vermieden werden - Erfolg des Vorschlags des ADFC! ⇒[ lesen ]
22.07.2015 - Die Politik greift die Forderung und Idee des ADFC auf -> [ lesen ]
13.07.2015 - Weitere Entwicklung zum Umfeld des HBS -> [ lesen ]
17.06.2015 - Bilder zu: Öffentliche und P&R-Parkplätze fallen weg, aber Ersatz für P&R wäre vorhanden -> [ lesen ]
- Bericht aus den LN (21.5.) von der Ortsbegehung am Rethener Bahnhof am 20.5. -> [ lesen ]
- -> [ Planfeststellungsbeschluss ]
20.02.2015 - Bericht vom Treffen mit der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 05.02.2015 -> [ Ergebnisse ]
28.12.2014 - Bericht vom Treffen mit der Transtec und aus dem Stadtentwicklungs-Ausschuss -> [ lesen ]
23.10.2014 - -> [ Planfeststellungverfahren ]
31.03.2014 - Erstellung der Beschreibung; Bitte um aktuelle Pläne (Ansichten); ADFC ist gegen gemeinsamen Geh-/ 2-Richtungs-Radweg
19.02.2014 - Aufnahme dieses Hochbahnsteigs in die Homepage


Beschreibung
Die Haltestelle Rethen-Bahnhof der Stadtbahnstrecke B-Süd soll barrierefrei ausgebaut werden; d.h. ein Hochbahnsteig erstellt werden.
Dazu gibt es eine Information der Region -> [ lesen ] und
dazu gibt es die Vorlage -> [ lesen ]
Ansichten des geplanten Hochbahnsteigs mit der Führung aller weiterer Verkehrsträger (Bus, Kfz-Individualverkehr, Fußgänger, Radfahrer) kann man hier -> [ lesen ] und in der Queransicht -> [ ansehen ]
Aus den vorgenannten Dokumenten geht hervor, dass es so zu keiner Verschlechterung für den Radverkehr kommen würde: Die Gehwege auf beiden Seiten bleiben für Radfahrer frei und der Radfahrer kann auch auf der Fahrbahn fahren. Dadurch bleiben unnötige Wechsel auf andere Straßenseiten vermieden.
Allerdings wurde bei einem Verkehrsgespräch ein veränderter Plan gezeigt, bei dem es einen gemeinsamen Geh-/ Radweg als 2-Richtungsradweg (!) für ca. ?250? m auf der nördlichen Seite der Hildesheimer Str. geben soll. Damit müssten Radfahrer - auch die, die als Ziel nicht die nördliche Straßenseite haben, unnötigerweise auf diese Straßenseite wechseln.
Während auf der Hildesheimer Str. von Grasdorf bis Gleidingen kein Radwegbenutzungszwang existiert, würde hier für eine kurze Strecke ein Radwegbenutzungszwang eingeführt. Dies ist widersinning und inkonsequent und widerspricht der gegenwärtigen Führung des Radverkehrs auf der Hildesheimer Str. zwischen Grasdorf und Gleidingen - nämlich Gehwege für Radfahrer frei und die Möglichkeit des Radfahrers, die Fahrbahn zu benutzen.
Nach der ERA (Empfehlungen für Radfahranlagen) sollen Zweirichtungs-Radwege wegen ihrer Gefährlichkeit nur in Ausnahmefällen angeordnet werden.

Planungen enthalten Nachteile für Radfahrer, Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen
Bei der Einsicht in weitere Dokumente bez. des Hochbahnsteigs Rethen Bahnhof haben sich insbesondere Nachteile im Umfeld des zu erstellenden Hochbahnsteigs - nämlich im Bereich des Bahnhofs selbst - für den Radverkehr ergeben. So ist geplant an der Rampe an der DB-Unterführung eine Treppe zu erstellen - wenn auch mit einer s-bogenförmigen, parallelen Rampe dazu.
Die DB-Unterführung (Gehweg für Radfahrer frei) ist Bestandteil des Radwegs
Grüner Ring rund um Hannover und auch eine wichtige Geh- und Radwegverbindung zwischen Rethener Ortsteilen.
Durch die geplante Treppe ergibt sich auch eine erhebliche Behinderung für mobilitätseingeschränkte Personen. Die nächste Überquerung der Bahnlinie bedeutet einen Umweg von 1400m!
Siehe dazu -> [ Planfeststellungsverfahren ].
-> [ zum Seitenanfang ]

Berichte
23.10.2014 Das Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 14.09.2014 für den Hochbahnsteig Rethen Bahnhof eröffnet. Einwendungen können bis zum 31.10.2014 abgegeben werden.
Bei der Durchsicht der Pläne hat sich ergeben:
  • Gemeinsamer Geh- und Radweg (ggf. ist die Beschreibung nicht präzise - die Behörden kennen u.U. nicht den Unterschied zwischen "gemeinsamer Geh- und Radweg" und "Gehweg für Radfahrer frei").
  • Die Straße "Am Bahnhof" wird wieder für den Kfz-Durchgangsverkehr geöffnet. Damit wird es Kfz-Verkehr im Umsteige-Bereich "Stadtbahn, Bus und S-Bahn" geben.
  • Durch die Verlegung der Einmündung der Straße "Am Bahnhof" in die Hildesheimer Str. in Richtung Westen - wegen der Länge der Bahnsteige - erhält die DB-Unterführung eine Treppe und parallel dazu eine schmale s-bogenförmige Rampe.
  • Die Zufahrt des kleinen Park&Ride-Parkplatzes beim Zugang zum DB-Bahnsteig wird durch Ampeln "abgesichert", mündet direkt in die Bewegungsströme der Fußgänger und bedingt enge Überwege für Fußgänger und verschwenkte Zuwege dorthin.
  • Für den Übersichtsplan dazu -> [ hier klicken ]
Beurteilung:
  • Kfz-Verkehr durch einen Umsteigebereich zu führen und stufenlose und behindertengerechte Aufgänge durch Treppen zu ersetzen, entsprechen nicht zukunftsorientierter Stadtplanung - sie sind Entwürfe von vorgestern.
  • Die Interessen und Bedürfnisse von Fußgängern, Radfahrenden und gerade auch von umsteigenden Fahrgästen und ganz insbesondere von Behinderten werden nicht berücksichtigt: Gleichberechtigt gegenüber dem Kfz-Verkehr, Sicherheit, Komfort.
    Es entstehen künstlich Wartezeiten vor Ampeln, die bei einem besseren Konzept nicht notwendig wären.
  • Die ADFC-Ortsgruppe Laatzen hat die Nachteile im Umfeld des geplanten HBS Rethen Bahnhof mit dem Initiativkreis Menschen mit Behinderung in Laatzen diskutiert.
  • Die ADFC-Ortsgruppe Laatzen erhebt aus den vorgenannten Gründen Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren -> [ Eingaben s.u. ]
Anmerkung:
Kommt es bei einer Baumaßnahme oder Umbaumaßnahme zum Verlust von Verkehrsraum anderer Verkehrsträger, muss überlegt werden, ob es für eine Baumaßnahme nicht eine oder mehrere Alternativen zur Optimierung der Größe des Objekts oder in den Betriebsabläufen gibt, sodass der Verlust von Verkehrsraum anderer Verkehrsträger umgangen oder zumindest minimiert wird.
Der ADFC spricht sich ausdrücklich gegen den unter "Beschreibung" (s.o.) aufgeführten gemeinsamen Geh-/ 2-Richtungs-Radweg aus und wird dies als Einwendung im Planfeststellungsverfahren einbringen.

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29.11.2014 Besprechung mit TransTec, Infra, Stadtverwaltung, Initiativkreis Menschen mit Behinderungen und ADFC
Vertreter aus den vorgenannten Organisationen haben sich im Rathaus Laatzen getroffen, um eine weitestgehende Barrierefreiheit am Hochbahnsteig Rethen Bahnhof zu besprechen.
Hierbei ergaben sich Verbesserungen bei den Taktilen Elementen zur Führung Sehbehinderter im Bereich des HBS und auch der geforderte ampelgesicherte Überweg über die Gleise westlich des HBS -
<< Entbehrlichkeit der kleinen P&R-Anlage? >>
aber eine Schließung der kleinen P&R-Anlage zugunsten sicherer Querungen wurde damit abgelehnt, da die DB auf dem Erhalt dieser Anlage bestehe (Aussage der Infra).
Eine Nachfrage des ADFC bei der DB in den folgenden Tagen ergab aber, dass aus Sicht der DB diese P&R-Anlage entbehrlich sei und die Rechte daran an die Stadt Laatzen abgegeben worden seien. Daraufhin erbat der ADFC eine Auskunft diesbezüglich von der Stadt Laatzen, von der Region und von der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Antworten dazu stehen noch aus (Stand: 28.12.2014).
-> [ zurück zur aufgerufenen Stelle ]
09.12.2014
Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschuss' (öffentlicher Teil)
Ein TOP dieser Sitzung war das neue Einkaufszentrum Rethen zwischen den Straßen "Zur Sehlwiese" und der (umzubauenden) Straße "Am Bahnhof" direkt im Bereich des HBS. Der ADFC stellte auch hier die sich ergebenden Nachteile dar und ob man nicht wenigstens die vorgenannte P&R-Anlage schließen könne - schließlich gehöre die doch der Stadt Laatzen. Die Stadtverwaltung räumte (jetzt) ein, dass sie die Rechte an der P&R-Anlage habe, aber diese vorerst nicht aufgeben wolle. Umbauten zu einem späteren Zeitpunkt seien nicht ausgeschlossen - evtl. auch mit einer abschließbaren Fahrradabstellanlage.
Eine Schließung der Straße "Am Bahnhof" an dieser Stelle zugunsten eines Kfz-freien, weitestgehend barrierefreien Bereiches/ Umsteigeplatzes um den HBS wurde von der Politik damit abgelehnt, dass damit Änderungen erforderlich wären und dadurch das gesamte geplante erforderliche schöne Straßenbild im Bereich des neuen Aldi-Marktes nicht beibehalten werden könne.
Weiterhin stellte der ADFC fest, dass es viele neue Kfz-Parkplätze im Bereich Geschäfte an der Straße "Zur Sehlwiese" (die hierfür auch verengt wird) geben wird, aber keine Fahrradstellplätze auf der Karte zu sehen sind. Die Stadt Laatzen gab daraufhin bekannt, dass die Geschäfte aufgefordert sind, genügend Fahrradstellplätze zur Verfügung zu stellen - eine bestimmte Anzahl sei aber nicht vereinbart.
Park&Ride (P&R) am Bahnhof Rethen
Am 15.12. stand dann in den Leine-Nachrichten: "Gestaltung von P&R-Platz noch unklar", "Am Bahnhof Rethen müssen sich Stadt und Region noch über das Wie abstimmen" -> [ lesen ] .
  • Dazu Anmerkung 1: Diese Parkplätze fallen demnächst weg -> [ Bild ansehen ]. Die Parkplätze rechts - einschl. des Gehwegs - gehören zum an Aldi verkauften Grundstück.
    Die Parkplätze auf dem Bild links an der Fahrbahn müssen vermutlich weichen, da die Breite der Straße als geplante Durchgangsstraße vermutlich nicht ausreicht (auch Lkw-Verkehr zu Aldi).
    Weiterhin könnten öffentliche Parkplätze in der Straße "Zur Sehlwiese" wegfallen, da Aldi in diesem Bereich vier Zufahrten zu seinen Kundenparkplätzen erhält.
  • Dazu Anmerkung 2: Neue P&R-Plätze wären im Bereich des nicht mehr benötigten Abstellgleises möglich (südöstlich vom Bahnhof) -> [ Bild ansehen ]. Das könnten gut 20 bis 30 Parkplätze sein. Die Lärmschutzwand müsste versetzt werden.
    Durch die Öffnung des Bahnsteigs in diesem Bereich ließe sich der auch für Behinderte auf kurzem Weg erreichen.
    Damit könnte auch der kleine P&R-Platz im Bereich der Unterführung -> [ Bild ansehen ] entfallen - zugunsten einer verlängerten Rampe (geringere Steigung) aus der Unterführung, eines verbesserten Zugangs zum Bahnsteig (z.B. ohne Treppen), des Entfalls der geplanten Ampel zu diesem P&R-Platz, von mehr Abstellplätzen für Fahrräder, weiterer Maßnahmen für barrierefreien Zugang, Sehbinderte müssen nicht die Zufahrt zum P&R-Platz queren (ungesichert) und der Überweg über die Straße am Bahnhof müsste nicht verschwenkt und der Zuweg dahin nicht verengt sein.
    Siehe dazu auch -> [ Anfrage zur Entbehrlichkeit der kleinen P&R-Anlage ].
    -> [ zurück zur aufgerufenen Stelle ]
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05.02.2015 Besprechung mit der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) - Ergebnisse
Die NLSTBV hatte zu dieser Besprechung eingeladen, bei der die Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren des HBS Rethen Bahnhof abschließend diskutiert und Entscheidungen getroffen wurden.
Anwesend waren das NLSTBV, die Infra, die Transtec, die Stadt Laatzen, die Region, sowie die Erheber von Einwendungen (z.B. die ADFC-Ortsgruppe Laatzen). Zu den -> [ Einwendungen ] der ADFC-Ortsgruppe Laatzen gab es vorab eine
schriftliche Stellungnahme der Infra (Auszug):
  • Die vom ADFC vorgeschlagene Schließung der Straße "Am Bahnhof" (Anmerkung: an der Hildesheimer Str. und damit einen Kfz-freien Umsteigeplatz zu erhalten) und damit den Umbau der DB-Unterführung (Anmerkung: Bau der Treppe) überflüssig zu machen, klingt "sehr interessant". Leider ist dies nicht möglich, da die Änderung der Straße "Am Bahnhof" nicht Sache des Planfeststellungsvefahrens ist; sondern Sache der Stadt Laatzen.
  • Die vorgeschlagene zusätzliche Gleisquerung im Bushaltstellenbereich wird ausgeführt.
  • Die Verbreiterung der geplanten s-bogenförmige Rampe parallel zur geplanten Treppe in der DB-Unterführung wird geprüft
  • Die geplante Treppe in der DB-Unterführung ist vorgesehen wegen der schon im Bestand zu großen/ nicht barrierefreien Neigung von 10%. Ohne diese (Anmerkung: Treppe) würde eine über 15% geneigte Rampe eingebaut.
    • Anmerkung: Der ADFC hat daraufhin eine eigene Messung vorgenommen: 7,7 bzw. 7,1% (unterschiedliche Messungen).
      Bei Verzicht auf die geplante Treppe käme man auf ca. 8,9 bzw 8,2% und läge immer noch unter den angegebenen 10%. Würde man die vorhandene, gegenwärtige Rampe durch S-bogigen Verlauf verlängern und auf die Treppe verzichten, könnte man auf 8,6% (7,9%) bzw. 8,4% (7,7%) kommen.
      Eine Neigung von 6% ist ohnehin bereits die Obergrenze für mobilitätseingeschränkte Personen.
      Die S-Bahnstation ist damit jetzt schon nicht behindertengerecht!
  • Die geplante Treppe wird mit einem Mittelgeländer ausgestattet werden.
  • Ein Verzicht auf die kleine P&R-Anlage ist aus Sicht der Region nicht gewünscht, da die Stellplätze im Umfeld den Bedarf nicht abdecken ... und die weiten Wege (von anderen Stellplätzen) sind für mobilitätseingeschränkte Personen problematisch.
    • Anmerkung: Jeder Meter zählt, aber der Weg von der P&R-Anlage zum Bahnsteig ist nur ein kleiner Teil, den eine mobilitätseingeschränkte Person bei der Fahrt mit der S-Bahn zum Ziel und wieder zurück zurücklegen muss. Insbesondere auf dem Rückweg, der durch die Unterführung (> 6%) führt
      (s.o.:
      Die S-Bahnstation ist bereits zzt. nicht behindertengerecht!). Weiterhin ist die P&R-Anlage - auch nicht in Teilen - für mobilitätseingeschränkte Personen reserviert.
      Die Zufahrt zur P&R-Anlage verursacht Verschwenkungen zum Überweg über die Straße "Am Bahnhof" und engt diesen Überweg unnötig ein. Und über die Zufahrt zur P&R-Anlage wird ein ungesicherter Übergang für Sehbedinderte führen.
  • Ob mehr Bike&Ride statt P&R eingerichtet wird, ist eine Frage, die die Region als Aufgabenträger entscheiden muss und ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens, ... .
    • Dazu Anmerkung: -> [ so sieht Bike&Ride Rethen BF im Jan. 2015 aus ]
Die Besprechung ergab:
  • Ein Verzicht auf die kleine P&R-Anlage ist nicht möglich und ist auch nicht Sache des Planfeststellungsverfahrens.
  • Prüfung, ob bzw. Entscheidung, dass die geplante Treppe an der DB-Unterführung unter Nutzung der gesamten Länge der Rampe vermieden werden kann.
  • Verbreiterung des geplanten Überwegs über die Straße "Am Bahnhof" und Vorziehen so weit wie möglich an die Zufahrt zur P&R-Anlage.
  • Verbreiterung des geplanten Überwegs über die Straße "Zur Sehlwiese".
  • Rasengleis im Haltestellenbereich, wie von Politik und Stadtverwaltung gewünscht. Die Region will die Kosten tragen.
Radweg Hildesheimer Str. im Bereich des HBS
Über einen einseitigen Zweirichtungsradweg mit Benutzungszwang wurde nicht gesprochen. Pläne auf dem neuesten Stand zeigen auf beiden Seiten der Hildesheimer Str. einen "gemeinsamen Geh-/ Radweg". Die Legende der Pläne unterscheidet nicht zwischen einem "gemeinsamen Geh-/ Radweg" und einem "Gehweg für Radfahrer frei". Es ist davon auszugehen, dass es wie im gesamten Verlauf der Hildesheimer Str. auch im Bereich des HBS auf beiden Straßenseiten bei einem "Gehweg für Radfahrer frei" bleibt.
Damit kann der/die Radfahrer/in weiterhin auf der Fahrbahn radeln.

-> [ zum Seitenanfang ]

21.05.2015 Bericht der Leine-Nachrichten von der Ortsbegehung am Rethener Bahnhof am 20.05.
-> [ Bericht anklicken ] Im Bericht wird zitiert, dass für die Rampe die Bahn zuständig sei. Der Planfeststellungsbeschluss stellt allerdings eine Regelung zwischen der DB als Eigentümerin, der Stadt Laatzen, der Region Hannover und der Vorhabenträgerin fest. -> [ das lesen ].
Auch gibt es Vorschläge, den kleinen P&R-Platz bedingt durch die -> [ Neuen P&R-Plätze ] entfallen zu lassen, um damit mehr Raum z.B. für die Rampe zu schaffen

-> [ zum Seitenanfang ]

17.06.2015 Der Planfeststellungsbeschluss (Zusendung vom 22.05.2015)
Für die Veränderungen an der Rampe an der Unterführung stellt der Planfeststellungsbeschluss fest:
"Die Umgestaltung der Rampe der DB-Unterführung wird in der Ausführungsplanung zwischen der DB als Eigentümerin, der Stadt Laatzen, der Region Hannover und der Vorhabenträgerin einvernehmlich geregelt"
Anmerkung: Hiermit ist noch nicht festgelegt, wie die Rampe (nach Einwendung des ADFC: ohne Treppe, aber Steigungsminimierung) ertstellt werden wird. Das wird während der Ausführung entschieden.
Es heißt aber auch, dass die Stadt Laatzen daran beteiligt ist. Allein die Verkürzung der Rampe obliegt der Verschwenkung der Straße "Am Bahnhof" aus dem Bebauungsplanfahren der Stadt Laatzen.
Für den kleinen P&R-Platz wird im Planfeststellungsbeschluss festgestellt:
"Es ist nicht beabsichtigt, dass die vorhandenen P&R-Stellplätze entfallen".

Anmerkung dazu:
Über neue Parkplätze und dadurch bedingt über Vorteile des Entfalls der kleinen P&R-Anlage -> [ hier lesen ].
-> [ zum Seitenanfang ]

13.07.2015
Weitere Entwicklung um den Hochbahnsteig
  • Durch Nachfragen ergaben sich folgende Erkenntnisse der Zuständigkeiten für die Rampen zur DB-Unterführung:
    Die Grundstücke der Rampen gehören der Stadt Laatzen, aber die Baulichkeiten auf den Rampen der Deutschen Bahn gehören (Aussage der Stadt). Bisher wurde die Deutsche Bahn als alleinige Eigentümerin der Rampen und deren alleiniges Entscheidungsrecht zitiert.
    Dazu die Anfrage der ADFC-Ortsgruppe Laatzen an die Stadt Laatzen bei den Eingaben (s.u.) -> [ lesen ].
  • Die Bauarbeiten am HBS und im Umfeld des HBS und des Bahnhofs Rethen haben inzwischen begonnen:
    • Die kleine P&R-Anlage ist gesperrt.
    • Der Fahrradständer ist überfüllt und es sind dadurch vermehrt Fahrräder "wild" abgestellt.
    • Die Straße "Am Bahnhof" ist von der Hildesheimer Str. gesperrt, dafür von der Straße "Zur Sehlwiese" geöffnet.
    • Die Parkplätze entlang der Straße "Am Bahnhof" sind nicht mehr verfügbar.
    • Es werden die Parkplätze an der Straße "Zur Sehlwiese" entlang des Lärmschutzwalls genutzt.
    • Ein Engpass an Parkplätzen konnte nicht beobachtet werden (Die Sperrung der kleinen P&R-Anlage wirkt sich nicht aus. Der ADFC sieht die kleine P&R-Anlage als entbehrlich - so auch die Bahn. Die kleine P&R-Anlage soll zur Verbesserung von den Bike&Ride-Anlagen dienen und auch der Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen zum Bahnsteig verbessert und sicherer gestaltet werden).
18.07.2015
  • Die Leine-Nachrichten berichteten am 17.07.2015 über die Unstimmigkeiten bei den Zuständigkeiten und Eigentumsverhältnissen der Rampen -> [ das lesen ]
22.07.2015
Die Politik greift die Ideen und Forderungen auf
Der Initiativkreis für Behinderte fordert seit Bekanntgabe der Umbauten im Umfeld des Hochbahnsteiges, die Steigung der Rampe behindertengerecht zu erstellen. Der ADFC hatte bereits zum Planfeststellungsverfahren vorgeschlagen, für eine geringere Steigung den kleinen P&R-Platz zu verwenden und auch mehrmals dessen Auflösung bzw. Verlagerung vorgeschlagen -> [ das hier ] und [ hier lesen ].
Die Politik hat diese Ideen und Forderungen jetzt aufgenommen. Darüber in den Leine-Nachrichten -> [ hier lesen ].

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04.04.2016 Keine Treppe an der Unterführung - Erfolg des Vorschlags des ADFC
Die Rampe auf der Ostseite der Unterführung des Rethener Bahnhofs ist jetzt fertiggestellt.
Der Vorschlag des ADFC hier keine Treppe zu bauen; sondern es bei einer Rampe zu belassen, hatte Erfolg!
Die Unterführung ist Bestandteil des Radwegs
Grüner Ring und die angedachte S-bogenförmige Umgehungsrampe zur geplanten Treppe hätte gerade auch mobilitätseingeschränkten Personen den Schwung genommen, die Steigung in der Umgehungsgrampe zu bewältigen.
Der ADFC hatte hierzu eigene Messungen zur Steigung vorgenommen und hatte Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren gegen den Bau einer Treppe erhoben - ⇒[ hier ]darüber lesen.
So sah die Rampe vor dem Umbau aus
-> [ Bild ansehen⇒ ].
So war die Treppe geplant
-> [ Bild ansehen⇒ ].
So sieht die Rampe jetzt aus
-> [ Bild ansehen⇒ ].

27.09.2016 Bordstein für Radfahrer
Das wird den Radfahrer weniger freuen -> der nicht abgesenkte Bordstein.
-> [ Bild ansehen⇒ ].
Um den Bordstein zu vermeiden, muss die Absenkung für Mobilitätseingeschränkte angefahren werden und auf dem Gehweg wird es dann ganz eng -> hohes Konfliktpotential.
Hier muss verbessert werden. Deshalb wurde dieser Punkt aufgenommen in die Verbesserungsmöglichkeiten. ⇒ [ dahin gehen ].
-> [ Bild ansehen⇒ ].
-> [ zum Seitenanfang ]


Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
Hier stehen Eingaben an Gemeinden, Baulastenträger, Institutionen, Verbände, etc., um z.B. erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
  • 13.07.2015 - Anfrage der ADFC-Ortsgruppe Laatzen an die Stadt Laatzen über
    1. Zuständigkeiten für die Rampe an der Unterführung am Rethener Bahnhof (Ostseite) und
    2. Verbleib bisheriger öffentlicher Parkplätze in der Straße Zur Sehlwiese und Engpass bei den öffentlichen Parkplätzen dort. -> [ hier lesen ].
    Antwort der Stadt Laatzen dazu -> [ hier lesen ].
    Anmerkung der ADFC-Ortsgruppe Laatzen zur Antwort der Stadt Laatzen -> [ hier lesen ].
    Siehe dazu auch -> [ weitere Entwicklung ].
  • 17.06.2015 - -> [ Planfeststellungsbeschluss ] (s.o.) mit Feststellungen zur Rampe an der DB-Unterführung und Beibehaltung des kleinen P&R-Platzes.
    Der Planfeststellungsbeschluss ist einsehbar unter -> [ hier klicken ].
  • 24.10.2014 - -> [ Einwendungen ] gegen das Planfeststellungsverfahren bei der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erhoben (Umfeld des HBS Rethen Bahnhof).
  • 31.03.2014 - Bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und an die Stadt Laatzen nach einer öffentlichen Darstellung mit entspr. Dokumenten auf dem aktuellen Stand.
    Anmerkung: Diese Dokumente sind nie angekommen; sondern mussten aus dem Internet abgefragt werden.


Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
Hier steht die Historie der Entwicklung dieses Themas, einschl. aller Maßnahmen.


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